Schuldner übergibt Bargeld an Dritten zur Tilgung der eigenen Verbindlichkeiten

  • Chemnitz ist doch "Die Stadt der Moderne"

    Da darf es einem doch nicht grauen.
    Ich find es hier ganz ok, außer die holprigen Straßen, Blitzer und die gierigen Politessen :D

    Na mal sehen, was mein vorsitzender Anwalt hier so zu dem Urteil sagt, aber ich denke auch, das die Krankenkassen da den kürzeren ziehen werden, ich sollte halt was raussuchen, für den Fall, dass die sich aufregen, wenn sie das Geld zurückzahlen müssen. :D

    Aber wenn eine Richter am BGH schon so über die KKs denkt, dann müssen es ja wirklich die untersten von den unteren sein :D

  • Naja ich meinte auch mehr die Kanzlei; Chemnitz soll ganz schöne Ecken haben :D. Aber Du hast Recht, der Blitzer auf der Bahnhofstraße ist die Härte.

    Insolvenzanfechtungsansprüche setzen kein verwerfliches Tun voraus, deshalb ist die Aussage des BGH-Richter auch kein wirkliches Unwerturteil. Die Krankenkassen sind eben die ersten bei der (zwangsweisen) Durchsetzung ihrer Forderungen, folgerichtig sind sie auch die ersten bei der Insolvenzanfechtung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Meine Kanzlei ist im Großen und Ganzen ok,

    bis auf die ein oder andere Kollegin, die sind oftmals sehr von oben herab.

    Aber es ist ja nur ein Praktikum und keine Ehe :D

    Den Blitzer in der BHF-Str. kenn ich noch garnicht. Aber Zwickauer Str. haben se mich erwischt und bei diversen Parkvergehen, hab im ersten Monat 65,-€ hier in die Stadtkasse gesteckt. :D

    Mit Glück hat mich der Rotlichtblitzer auf der Barbarossastr. nicht erwischt, also hier ist echt was los :D

  • Et voilà, die Antwort lautet:

    Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet.

    Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an dessen Gläubiger auszahlt, ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können (Aufgabe von BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298, 301 ff).

    BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11 -

  • Die Entscheidung zieht den Treuhänder mit ins Boot und schafft eine eigene Anspruchsgrundlage (was auch nicht schlecht sein muss).

    Haben wollte man aber lt. Fred den Gläubiger.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Haben wollte man ursprünglich das Geld - egal woher.


    Schönes Urteil. Nett zu sehen, wie der Senat in Rn 22-25 gleich mitbedenkt, wie die Zahnräder im Hirn des Anfechtungsfreundes sich drehen würden und einer Transponierung Richtung Banken prophylaktisch einen Riegel vorschiebt. Die kennen halt ihre Pappenheimer...
    :D

  • Der beste Freund des Insolvenzverwalters - der IX. Senat des Bundesgerichtshofs.

    Das kann ich leider nicht so unterschreiben, besonders wenn es die eigenen Fälle sind, die verhandelt werden.

    Gerade in der letzten Zeit haben wir von denen öfter mal was auf die Nase bekommen, wobei man sich dann an vorangegangene Entscheidungen nicht mehr so recht erinnern wollte.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Naja die Halbwertzeit einer Entscheidung des IX. Zivilsenats beträgt neuerdings auch nur noch wenige Monde. Darauf kann man sich da aber auch verlassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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