Rechtsnachfolgeklausel und beglaubigte Abschrift

  • Hallole,

    ich stehe mit den Rechtsnachfolgeklauseln leider manchmal auf Kriegsfuß.
    Kann mir jemand sagen, ob die vorgelegte beglaubigte Abschrift (auf Grund deren ich die Rechtsnachfolgeklausel erteilen soll) mit Ort und Datum versehen sein muss oder ob es ausreicht, wenn der Beglaubigungsvermerk nur Unterschrift und Siegel (ohne Ort/Datum) enthält.

    Vielen Dank und schönen Feierabend

  • Kommt ganz drauf an, was für eine Urkunde das ist.

    Bei einem Erbschein z. B. reicht eine begl. Abschrift nie aus. Zu den Anforderungen einer Beglaubigung schaust du am besten ins BeurkG.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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