Hallo Leute ich hätte mal gerne wieder ein Problem...
Folgender Sachverhalt:
Vor einem Jahr wurde auf der hiesigen RAST ein BerH Schein mit der Angelegenheit X beantragt und auch erteilt.
Jetzt wird der Schein eingereicht und um Ausgleich der Vergütung gebeten. Allerdings war der RA in der Angelegenheit X
überhaupt nicht tätig, sondern in der Sache Y, wir er auch selber erklärt.
M.E. kann ich die Vergütung nicht ohne weiteres auskehren, da ja keine Beratungshilfe für Y bewilligt wurde.
Der Schein kann M.E. auch nicht dazu herangezogen werden, eine Kostenerstattung aus der Staatskasse zu legitimieren...
Bin der Meinung, dass man nicht einfach mal in einer anderen Angelegenheit tätig werden und dann die Vergütung verlangen kann.
Insofern wäre M.E. seinerzeit der Schein zu überprüfen gewesen und u.U. zu berichtigen oder dergleichen oder es hätte eben ein neuer beantragt werden müssen...
Was meint ihr so dazu?
MfG