Wenn ein Eigentümer für gewährte Sozialleistungen ein Grundpfandrecht eintragen lässt, kann das GBA dafür keine Gerichtskosten ansetzen.
§ 64 II SGB X
Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei. Dies gilt auch für die in der Kostenordnung bestimmten Gerichtskosten. (...)