Deliktforderung - aber Insolvenzschuldner ist eine GmbH - eilt sehr !

  • Liebe Forenteilnehmer, wir haben eine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeld. Sie ist bereits festgestellt. Zugrunde liegt ein Kooperationsvertrag. Wir hatten Klage eingereicht, um ein Urteil zu bekommen, aber durch das Insolvenzverfahren wurde der Rechtsstreit unterbrochen. Der Mandant hatte nun mitgeteilt, dass er Anzeige gegen den GF erstattet hat. Es läuft ein Ermittlungsverfahren. Wir haben den Insolvenzverwalter gebeten, die Forderung noch als vorsätzl. begangene unerlaubte Handlung anzumelden. Aber da die Schuldnerin eine GmbH ist, bringt das ja recht wenig, da es ja kein Restschuldbefreiungsverfahren und auch keine Wohlverhaltensperiode bei einer GmbH gibt. Die Insolvenzverwalterin hat auch bereits gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein Schlusstermin hat noch nicht stattgefunden. Wie kann der Mandant denn jetzt seine Forderung weiter verfolgen?

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