Hallo ihr Lieben,
ich sehr gerade etwas auf dem Schlauch.
Ich habe eine Gesamtgrundschuld über 100.000,00 EUR an den Grundstücken A und B. Ein Teilbetrag der Gesamtgrundschuld von 30.000,00 EUR wurde abgetreten von Gläubigerin 1 an Gläubigerin 2. Daraufhin gibt Gläubigerin 1 das Grundstück A aus der Mithaft frei und Gläubigerin 2 das Grundstück B.
Nach Vollzug habe ich eine Einzelgrundschuld über 70.000,00 EUR für Bank 1 lastend an Grundstück B und eine weitere Einzelgrundschuld über 30.000,00 EUR für Bank 2 lastend an Grundstück A.
Das müsste so vollzogen werden können, oder ?
Ich glaube ich mache mir überhaupt nur deswegen Gedanken, weil zugleich ein Eigentumswechsel stattfindet. Grundstück A bekommt einen neuen Eigentümer und die Grundschuld über 30.000,00 EUR wird in das neue Grundbuch mit übertragen. Die Formulierung find ich da gerade etwas komisch.
Trotzdem: seht ich das gleich - der Vollzug ist so unproblematisch möglich.
Danke mal und LG