Hallo zusammen,
bin ganz neu in der Inso.
Meine Frage:
Der Verwalter teilt mit, die Schuldnerin habe eine Kindergeldnachzahlung erhalten, wobei der den Pfändungsfreibetrag übersteigende Betrag 800,- Euro beträgt. Er habe mit der Schuldnerin vereinbart, dass sie davon über einen Betrag von 500,- Euro verfügen darf, den Restbetrag hat er zur Masse eingezogen.
Ist das so in Ordnung?
Danke schon mal...