Vollmacht der Gemeinde- Wer muss unterschreiben?

  • Salut :)

    Die Gemeinde X bevollmächtigt Person M über Grundstücke A,B,C zu verfügen (insbesondere Veräußerungsverträge abzuschließen und Bewilligungen abzugeben). Unterschrieben ist die Vollmacht vom 1. Stellvertr. Bürgermeister in Vertretung samt Siegel der Gemeinde. Meine Frage ist jetzt, ob mir das nach § 29 III GBO ausreicht oder nicht? Nach § 38 KV MV müssen Erklärungen durch die eine Gemeinde verpflichtet wird oder mit denen eine Vollmacht erteilt wird in Schriftform abgegeben werden und vom Bürgermeister sowie seinem Stellvertreter unterschrieben werden und mit dem Siegel versehen werden. Nach der Hauptsatzung der entspr. Gemeinde können Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis einer Wertgrenze von 750,00 € vom Bürgermeister allein oder von einem durch ihn beauftragten Bediensteten des Amtes ausgefertigt werden. Bei Erklärungen ggü einem Gericht liegt die Wertgrenze bei 2.500,00 €.
    Die Grundstückswerte wurden nicht angegeben, so dass mir die Wertgrenzen nicht wirklich weiterhelfen. Den Wert der Vollmacht habe ich auch nirgends angegeben.

    Vertrau ich jetzt darauf, dass der Unterzeichnende berechtigt war wg. § 29 III GBO oder muss ich nachforschen?

    Vielen Dank für ein paar Hilfen!

  • ... Allerdings darf die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners in Zweifel gezogen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren Fehlen bestehen (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 10; OLG Hamm Rpfleger 1996, 338; Demharter GBO § 29 Rn 46). (Hügel (Otto) in BeckOK, Rn. 178 zu § 29 GBO).

    Diese konkreten Anhaltspunkte scheinst Du zu haben, so dass ich der Sache nachgehen würde.

    Zur Problematik von Vollmachten einer Stadt an städtische Mitarbeiter siehe auch OLG Hamm, 25.5.2010 - I-15 Wx 160/10.

  • Zur Problematik von Vollmachten einer Stadt an städtische Mitarbeiter siehe auch OLG Hamm, 25.5.2010 - I-15 Wx 160/10.

    Ist dann diese Vollmacht für einen Gemeindeangestellten (Bayern) auch unwirksam?

    "Ich der 1. Bürgermeister bevollmächtige Herrn X sämtliche Grundstücksverträge und Dienstbarkeitsbestellungen vorzunehmen, Vertragsbedingungen festzulegen und alle Erklärungen abzugeben, die für die Ausübung der Vollmacht nötig oder zweckmäßig sind, insbesondere Auflassungen zu erklären und entgegenzunehmen"

  • Überleg grad, ob ich da noch weiter herumstochern soll... Hat jemand schon mal derartig umfassende Vollmachten -wie oben beschrieben- beanstandet? Lasst ihr euch zu einer solchen Vollmachtserteilung den Genehmigungsbeschluss des Gemeinderats hierzu vorlegen?

    Lt. Kommentar zur § 38 GO (Kommunalrecht Bayern, Dietlein/Suerbaum) kann der erste Bürgermeister seine Kompetenz zur Außenvertretung der Gemeinde nach Art. 39 Abs. 2 im Rahmen der Geschäftsverteilung delegieren und zwar sowohl für ein einzelnes Geschäft oder generell für ganze Gruppen von Geschäften (VG Augsburg BeckRS 2005, 37639).

    Andererseits soll die Vollmacht nach der o.g. Entscheidung des OLG Hamm nur wirksam sein, wenn sie nicht so weit gefasst ist, dass die Vorschriften über die Gesamtvertretung unterlaufen werden (BGH, Urteil vom 27. 10. 2008 - II ZR 158/06 (OLG Hamm).

    (Im BGH-Fall war einem Bediensteten Vollmacht erteilt, die Stadt "in allen Grundstücksangelegenheiten" zu vertreten.)

  • Im BGH - Fall ging es aber um die Gesamtvertretung und die NRWGO. Eine Gesamtvertretung sieht die BayGO ja nicht vor. Artikel 38 Abs. 2 Satz 3 BayGO läßt eine weitergehende Vollmacht an Gemeindebedienstete zu.

  • Ja, das oben zitierte OLG Nürnberg hilft da auch nicht weiter. Jetzt hab ich schon wieder so eine auf dem Schreibtisch:

    "Herrn Gemeindebediensteten X wird Vollmacht für den Abschluss von Grundstücksveräußerungs- und -erwerbsverträgen, einschl. Messungsanerkennungen, Belastung mit dinglichen Rechten aller Art, Löschungsbewilligungen, Dienstbarkeiten, Erbbaurechten und Verfügungen aller Art erteilt."

    Der kann die ganze Gemeinde verkaufen....

  • Der kann die ganze Gemeinde verkaufen....

    Das ist hier nicht unüblich.

    Wo? In Alwine? Das ist aber versteigert worden. Oder ist das in der Gegend von der Cromwell sagt:

    "Ich hatte ja schon prophezeit, dass Einiges in die Luft fliegt, sobald manche Notare aus dem "Ländle" ihren beurkundeten Schrott nicht mehr selbst im Grundbuch vollziehen können."

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