Salut
Die Gemeinde X bevollmächtigt Person M über Grundstücke A,B,C zu verfügen (insbesondere Veräußerungsverträge abzuschließen und Bewilligungen abzugeben). Unterschrieben ist die Vollmacht vom 1. Stellvertr. Bürgermeister in Vertretung samt Siegel der Gemeinde. Meine Frage ist jetzt, ob mir das nach § 29 III GBO ausreicht oder nicht? Nach § 38 KV MV müssen Erklärungen durch die eine Gemeinde verpflichtet wird oder mit denen eine Vollmacht erteilt wird in Schriftform abgegeben werden und vom Bürgermeister sowie seinem Stellvertreter unterschrieben werden und mit dem Siegel versehen werden. Nach der Hauptsatzung der entspr. Gemeinde können Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis einer Wertgrenze von 750,00 € vom Bürgermeister allein oder von einem durch ihn beauftragten Bediensteten des Amtes ausgefertigt werden. Bei Erklärungen ggü einem Gericht liegt die Wertgrenze bei 2.500,00 €.
Die Grundstückswerte wurden nicht angegeben, so dass mir die Wertgrenzen nicht wirklich weiterhelfen. Den Wert der Vollmacht habe ich auch nirgends angegeben.
Vertrau ich jetzt darauf, dass der Unterzeichnende berechtigt war wg. § 29 III GBO oder muss ich nachforschen?
Vielen Dank für ein paar Hilfen!