Ich habe eine GmbH bei der auch eine Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen ist. Post kann an diese Anschrift zugestellt werden. So weit so gut.
Es handelt sich allerdings nur um einen Briefkasten an einem Privathaus. Jemand leert den Briefkasten regelmäßig und leitet die Schreiben an die GmbH weiter. Geschäftsräume befinden sich in diesem Haus nicht oder nicht mehr.
Ein Gerichtsvollzieher fragte deshalb nach der Lage der Geschäftsräume.
Nach § 24 II HRV ist die neue Lage der Geschäftsräume formlos mitzuteilen, siehe auch HRP, 8. Auflage, RNr. 340.
Kann ich diese formlose Mitteilung per Zwangsgeld durchsetzen? Ich meine so etwas einmal gelesen zu haben, finde es aber nicht wieder.