Abtretungserklärung gem. § 287 II InsO unwirksam?

  • Eigenantrag des Schuldner ohne RSB-Antrag und Abtretungserklärung

    Verfahren wurde im Januar 2001 eröffnet - vorliegend gilt "7-Jahres-Frist" ab Aufhebung.

    Mit Zustellung des Eröffnungsbeschl. wurde der Schuldner belehrt und aufgefordert, bis spät zum Berichtstermin einen RSB-Antrag einzureichen und Abtretung gem. § 287 II InsO zu erklären.

    Einen Tag vor BT zeigt sich ein Schuldnervertreter an und erklärt, dass der Schuldner einen RSB-Antrag stellt und dass der Schuldner "ausdrücklich die Abtretung seine Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis etc. erklärt". Ein/e eigenhändig durch den Schuldner unterschriebene/r RSB-Antrag und/bzw. Abtretungserklärung ist nie eingereicht/vorgelegt worden.

    Bisher ist dies keinem vorher aufgefallen. Jetzt (11 J. nach EÖ) ist ST zu bestimmen. Bei der Überprüfung der Akte ist mir nun dieser Umstand aufgefallen.

    M.E. liegt kein/e wirksame/r Abtretungserklärung/Antrag vor. Der RSB-Antrag ist im ST als unzulässig zurückzuweisen - oder?!

  • Rsb-Antrag und Abtretungserklärung müssen nicht vom Schuldner persönlich abgegeben werden, Erklärung durch Verfahrensbevollmächtigten ist ausreichend (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2002, ZInsO 2002, 287 ff.).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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