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Aufruf: leu, seid nicht verordnungshörig, seid nicht faustregeltabellenhörig, orientiert Euch bitte bitte am Gesetz !
Yep, aber da gibt es halt dann den bösen § 65 InsO, in dem die Verordnungsermächtigung festgelegt ist. Insofern ist es doch komisch, sich an § 63 InsO zu halten, aber § 65 InsO zu ignorieren. Wenn man übrigens § 63 InsO über die InsVV stellt, dann müsste man Massseverbindlichkeiten von der vergütungsrelevanten Masse abziehen, denn in § 63 I S2 InsO steht nichts davon, dass die nicht abgezogen werden - insofern widerspricht die InsVV hier eindeutig dem Gesetz. Macht das wer?
Ich bin also schon der Meinung, dass man sich wegen § 65 InsO auch an die InsVV halten muss. Außerdem befürchte ich, dass man mit dem "Mir-ist-die-InsVV-wurscht-weil-die-Vergütung-dann-meiner-Meinung-nach-nicht-angemessen-ist"-Argument in der Rechtsmittelinstanz zweiter Sieger sein wird.