Hallo,
mir sind die Aufgaben bzw. Befugnisse des Treuhänders nicht ganz klar.
Ist es richtig, dass dieser z.B. eine Anfechtung nur nach Auftrag von einem Insolvenzgläubiger vornimmt? Diesen Auftrag kann er dann gesonderte gegenüber dem Gläubiger abrechnen?
Wie ist es, wenn in der Masse ein Grundstück befindlich ist. Entscheidet der Treuhänder, ob es versteigern lassen will? Oder bedarf es dazu eines Auftrags vom Gläubiger oder Gericht?
Danke vorab.
Liane