Ist das jetzt neu?
Für eine Anfrage beim Inso-Gericht, ob ein Verfahren anhängig ist oder nicht, haben wir heute erst einmal eine Rechnung über 10 € gem. Nr. 800 der Anlage zu § 2 Abs. 1 JVKostO erhalten.
Klar kann ich auch unter insolvenzbekanntmachungen anhängige Verfahren suchen, aber nicht selten kommt es vor, dass dort keine Einträge angezeigt werden und dennoch ein Verfahren anhängig ist.
Kosten für Auskunft beim Inso-Gericht?
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nicht alles was anhängig ist, wird auch veröffentlicht.
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hm, interessant, da muss ich doch glatt mal in's Kostenrecht einsteigen.... bei der Vielzahl von Auskünften die wir so geben....... ob sich unser elektronisch geführtes Register unter den Begriff "Bücher" subsumieren lässt, hm, interessant !
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Ich meine, das ist von LG-Bezirk zu LG-Bezirk unterschiedlich. Es gibt wohl einige Bezirksrevisoren, die der Ansicht sind, dass eine solche Gebühr zu erheben ist. Ich meine, mal eine seitenlange Ausführung zu diesem Thema gesehen zu haben.Aber nicht jeder Bezi ist da wohl der gleichen Ansicht.
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