Kosten für Auskunft beim Inso-Gericht?

  • Ist das jetzt neu?
    Für eine Anfrage beim Inso-Gericht, ob ein Verfahren anhängig ist oder nicht, haben wir heute erst einmal eine Rechnung über 10 € gem. Nr. 800 der Anlage zu § 2 Abs. 1 JVKostO erhalten.
    Klar kann ich auch unter insolvenzbekanntmachungen anhängige Verfahren suchen, aber nicht selten kommt es vor, dass dort keine Einträge angezeigt werden und dennoch ein Verfahren anhängig ist.

  • hm, interessant, da muss ich doch glatt mal in's Kostenrecht einsteigen.... bei der Vielzahl von Auskünften die wir so geben....... ob sich unser elektronisch geführtes Register unter den Begriff "Bücher" subsumieren lässt, hm, interessant !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich meine, das ist von LG-Bezirk zu LG-Bezirk unterschiedlich. Es gibt wohl einige Bezirksrevisoren, die der Ansicht sind, dass eine solche Gebühr zu erheben ist. Ich meine, mal eine seitenlange Ausführung zu diesem Thema gesehen zu haben.Aber nicht jeder Bezi ist da wohl der gleichen Ansicht.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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