Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger?

  • Das Argument unseres Direx ist, dass, wenn die Akten im Zimmer des Rechtspflegers liegen, sie originär in den Tätigkeitsbereich des Rechtspflegers fallen...sprich...wenn die Akte bei mir ist, bin ich komplett für sie zuständig...incl. Post, paginieren und Telefon...irgendwie glaube ich aber nicht, dass das irgendwo SO steht...

    Unser Direx sortiert ja selber seine Post ein...allerdings ist das bei den wenigen Akten, die er tatsächlich als Richter hat, nat. kein großer Aufwand...und wenn er das machen will, bitte. Und wenn er mal "zuviel" Akten im Zimmer hat, wird verfristet...WV 2 Tage...dann sind die Akten ja wieder bei der GS und die machen dann die Post...ich finde das völlig sinnfrei...jeder soll seine Aufgaben machen...bzw. so weit es geht nat. den anderen entlasten...aber niemals zu Lasten einer Gruppe...:(

  • [quote='saddle80','RE: Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger? Argument unseres Direx ist, dass, wenn die Akten im Zimmer des Rechtspflegers liegen, sie originär in den Tätigkeitsbereich des Rechtspflegers fallen...sprich...wenn die Akte bei mir ist, bin ich komplett für sie zuständig...incl. Post, paginieren und Telefon...irgendwie glaube ich aber nicht, dass das irgendwo SO steht...QUOTE]

    da kann ich nur sagen: ROFL.
    betreuung anregen wäre vllt zuviel des guten- aber ich würde mal hinterfragen ob er das wirklich selbst glaubt was er da erzählt...

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Würde ich mich vehement gegen wehren.
    Seht es doch mal ganzheitlich: Rechtspfleger übernehmen Aufgaben der Geschäftsstelle. Ergo steigt die Belastung der Rechtspfleger was zu einer Aufstockung führen müsste.
    Logische Schlussfolgerung: der besser Bezahlte macht Aufgaben damit der weniger Bezahlte abgebaut werden kann.
    NEVER
    Habe ich in meiner Zeit nicht zugelassen mit eben diesem Argument. Klar, wenn mal Stress war oder so immer und ich habe natürlich so gearbeitet dass die Geschäftsstelle schnell damit weiterarbeiten konnte. Aber sonst? Neeee.

    :daumenrau

    Es scheint eine unausrottbare Seuche zu sein, dass sich nicht wenige Rechtspfleger für Tätigkeiten der Geschäftsstelle berufen fühlen (Laufbahnwechsel erwogen?). Mit durchgestrecktem Rücken muss das keiner tun, da der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung gilt. Den "armen" Kollegen der Geschäftsstelle helfen? Reine Bevormundung und Förderung selbstverschuldeter Unmündigkeit (sollte ins StGB) der Kollegen von der Geschäftsstelle. Und welche Portion Arroganz dazugehört, sich über den Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers hinwegzusetzen! Dieses sich Einspannen-Lassen für ein rechtliches Wischiwaschi verlängert lediglich das Fortbestehen prekärer Strukturen (Stichwort: "Jazz is not dead it just smells funny", Frank Zappa). Ich bin davon überzeugt, dass die Rechtspfleger "mit der helfenden Hand" sowohl der Geschäftsstelle (die so nie die erforderliche Qualität und Quantität erreichen wird) und den Beruf des Rechtspflegers ( juristischer Bestboy, mit Diplom!) einen Bärendienst erweisen. Einzig allein die Protagonisten der Beletage profitieren davon- machen Bella Figura im permanenten Stadium der Durchreise gen Norden.

    Therapie für Eintüter und Foliierer: Einfach mal aufstehen, den Rücken durchstrecken (möglichst in dieser Haltung bleiben) und sich klar darüber werden, was der Job des Rechtspflegers ist. Und das bestimmt nicht der Behördenleiter, sondern das Gesetz (vgl. auch § 9 RPflG). Die Geschäftsstelle hat einen anspruchsvollen und verantwortungsvollen Job. Nur, das ist nicht unserer.

  • Bei uns herrschen offenbar paradiesische Zustände. Unsere SE machen alles selbst. Natürlich auch "knicken, lochen, abheften", Post abschicken usw.
    Telefonate und Publikum laufen grundsätzlich erstmal in der SE auf und nur wenn die SE nicht weiterkommt, werden sie an uns weitergeleitet (selten!).
    Schreiben fertige ich natürlich selbst, lege sie aber zum Absenden in die Akte.

    Helfen tue ich selbstverständlich immer gerne. Wenn Not am Manne ist, bricht mir auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich einen Schwung Akten in der Kompaktanlage weghänge oder für die neu eingehenden Anträge die Grundakten raussuche.

    Das habe ich übrigens auch noch bei keinem der Gerichte, bei denen ich bislang tätig war anders erlebt.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Ich schreib die Sachen alle im System, so dass sie nur noch abgeschickt oder eingetütet werden müßen. Die Notare haben meine Durchwahl. Meine Serviceeinheiten können auch immer mit Hilfe rechnen, wenn absolute Not am Mann ist.

    Aber einheften, paginieren, Fristen vermerken und ziehen, Fristakten im Zimmer , Kosten berechnen wo ich nicht für zuständig bin??? Never ever! Ich bin Rechtspfleger und keine Serviceeinheit.

  • Ich schreib die Sachen alle im System, so dass sie nur noch abgeschickt oder eingetütet werden müßen. Die Notare haben meine Durchwahl. Meine Serviceeinheiten können auch immer mit Hilfe rechnen, wenn absolute Not am Mann ist. Aber einheften, paginieren, Fristen vermerken und ziehen, Fristakten im Zimmer , Kosten berechnen wo ich nicht für zuständig bin??? Never ever! Ich bin Rechtspfleger und keine Serviceeinheit.

    Sach dat mal meinem Chefe...:mad:

  • Genau das musst Du tun. Weisen Sie mich schriftlich an, dann erhalten Sie hier meine Remonstration.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Genau das musst Du tun. Weisen Sie mich schriftlich an, dann erhalten Sie hier meine Remonstration.


    @ saddle80:

    Das ist der einzig vernünftige Rat gegen die schwachsinnigen Argumente Deines Direktors.

    Bei uns in SH gibt es eine AV des JM die sich "Aufgaben der Beamtinnen und Beamten, der Justizfachangestellten und der Justizangestellten des mittleren Justizdienstes bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften" AV des MJAE vom 14.12.2006, abgedruckt in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen 2006, nennt.

    Darin heißt es u.a.:

    Die Beamtinnen und Beamten nehmen folgende Aufgaben wahr:
    ..die Erledigung des gesamten Schreibwerkes einschließlich der dazugehörigen Nebenverrichtungen (u.a. Herstellung von Kopien, das Heften und Siegeln)

    und und ...

    alles für jeden Fachbereicht detailliert geregelt.

    Bei Bedarf stelle ich Dir die AV gerne zur Verfügung.

    Allerdings ist dort mit keinem Wort erwähnt, dass sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung der darin aufgeführten Tätigkeiten ändert, wenn sich die Akten im Zimmer des Rechtspflegers befinden.

    Ein größeren Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört und wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich darüber schmunzeln.


    @ oje7:

    So sehr ich Dir in Deiner Auffassung auch beipflichten würde, dass es einfacher ist, die auf Wiedervorlage liegenden Akten in eigenen Zimmer zu bunkern, weil man dann eben den Überblick hat und mit einem Griff (oder vielleicht doch zwei oder drei oder mehr, weil sie irgendwie verrutscht ist) die Akte vor sich liegen hat, so muss ich Dir mit "Buridans Esel" Antwort widersprechen, denn dafür und für die anderen von Dir aufgezählten Tätigkeiten wie EMA-Anfragen, Schreiben eintüten, sind nun mal die Kräfte der SE zuständig, während Du ganz allein die Entscheider-Tätigkeiten wahrzunehmen hast.
    Dafür wird Dir ein zeitlicher Rahmen eingeräumt und dafür wirst Du bezahlt, nicht aber dafür, dass Du während Deiner Dienstzeit andere Tätigkeiten wahrnimmst.

    Ich hoffe, Du bist noch nicht auf die Idee gekommen, nach Feierabend in den Räumen der SE Staub zu saugen und zu blockern, die Papierkörbe zu leeren, die Toiletten zu reinigen, und den Notdienst der Schreibkräfte am Wochenende zu übernehmen.
    :)

    Ich glaube zu wissen, dass Du es gut meinst, aber so gut Du mit dieser Einstellung bei Deinen SE auch ankommst, ist es nicht der richtige Weg.

    Besser fände ich es, zumindest praktiziere ich es so wie von Ernst P. geschildert, nämlich seine Arbeit optimal dem Geschäftsablauf anzupassen, was ich sehr wichtig finde, vielleicht auch mal im Einzelfall, Telefonate zu übernehmen, bei denen die SE fachlich überfordert wären.
    Dazu zähle ich auch die ständige Überprüfung und Koordinierung der Arbeitsabläufe in Zusammenarbeit mit den SE.

    Und gegen kleine Gefälligkeiten ohne Druck von oben, aus rein persönlicher und kollegialer Sicht, wird wohl auch niemand etwas einzuwenden haben.
    Ich freue mich ja auch, wenn die SE mir mal etwas Gutes tun.


    Aber noch einmal an Dich, lieber saddle 80, gerichtet:

    Ich kann ja Deinen Direktor verstehen, wir hatten auch mal so einen ähnlichen, dessen schützende Hand über den überwiegend weiblich besetzten SE schwebte und der meinte, viele Arbeiten könnten die Rechtspfleger ja machen, nur das ist nicht richtig was Dein Direktor da vor hat.

    Wenn die SE überlastet sind, dann müssen diese eben entsprechend entlastet werden, und zwar mit dem richtigen Personal. Meinetwegen auch mit dafür abgeordneten Rechtspflegern, die dann aber nichts anderes zu tun haben.

    Frage ihn doch mal, warum nicht er nicht die Richter auch dafür heranzieht.

    Oder frage ihn mal, ob, wenn die Currywurst an der Bude ausverkauft ist, er dann beim Friseur oder im Kino nach einer Currywurst fragen würde.

  • @St. Alphonzo: Auf den Punkt gebracht, danke dafür!

    Vielleicht zur Ergänzung: Vor dem Hintergrund des § 18 BBesG bzw. der entsprechenden Landesgesetze diskutiert man gerade landesweit über die Dienstpostenbewertung in der Justiz. Die bisher übliche Dienstpostenbündelung wird vom BVerwG sehr kritisch gesehen und bedarf in den meisten Ländern der Nachbesserung. Sofern nun die Justizverwaltungen tatsächlich zu einer (Neu)Bewertung der einzelnen Dienstposten schreiten, kann man sich schon mal ausrechnen, was da für den Rechtspfleger übrig bleibt, der gleichzeitig auch Geschäftsstellentätigkeiten erbringt. Insofern sollte man der Justizverwaltung durchaus monetäres Kalkül zutrauen, wenn sie dem Rechtspfleger "ganzheitliche" Erledigung anträgt.

  • Bei uns machen die Geschäftsstellenmitarbeiter die genannten Tätigkeiten und wir haben in den letzten 3 Jahren noch Tätigkeiten auf die Mitarbeiter verlagert ( einfache Anträge aufnehmen etc. ), die Telefonate werden auch immer zunächst von den Mitarbeitern entgegengenommen.
    Dies ist auch notwendig, da die Zahl der Rechtspfleger hier zurückgegangen ist.

  • Ich schreib die Sachen alle im System, so dass sie nur noch abgeschickt oder eingetütet werden müßen. Die Notare haben meine Durchwahl. Meine Serviceeinheiten können auch immer mit Hilfe rechnen, wenn absolute Not am Mann ist. Aber einheften, paginieren, Fristen vermerken und ziehen, Fristakten im Zimmer , Kosten berechnen wo ich nicht für zuständig bin??? Never ever! Ich bin Rechtspfleger und keine Serviceeinheit.

    Sach dat mal meinem Chefe...:mad:

    Meinem Chef würde ich es genau so sagen!:D
    Und ihn dazu auch mal auf die aktuelle Pebbsy-Belastung der Rechtspfleger hinweisen, frei nach dem Motto: " Es ist ja nicht so, dass wir uns hier langweilen.":mad:

  • @nobody...oh ja, schicks mir doch bitte mal per PN *danke*

    @joelina...im Gegenteil, bei uns sind im letzten Jahr 2,5 Rechtspfleger weggekommen (Rente und SS), im August geht nochmal einer (1/2 Kraft)...ersetzt wurde keiner der Kollegen. Eventuell bekommen wir im Dezember nen "Neuen"...das steht aber noch in den Sternen...und das ist u.a. ein Grund, weshalb mir solche Spielchen, wie wir sie jetzt auch noch spielen sollen, ganz besoners auf den Wecker fallen...und, dass ich mich mit SOWAS jetzt auch noch rumschlagen muss...schließlich popel ich (und auch die Kollegen) mir nicht mit dem Daumen im Bauchnabel und hoffe auf Akten...:mad:

    @tiger...JENAU!! :daumenrau

  • Bei uns in SH gibt es eine AV des JM die sich "Aufgaben der Beamtinnen und Beamten, der Justizfachangestellten und der Justizangestellten des mittleren Justizdienstes bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften" AV des MJAE vom 14.12.2006, abgedruckt in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen 2006, nennt.

    Bei uns in LSA gibt es das auch. Da heißt das GOV.

    Ein Zitat daraus finde ich im Rahmen dieser Diskussion passend:
    "18.1 ... Diese (Serviceeinheiten) unterstützen die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger bei der Erfüllung des Rechtsschutzauftrages."

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Bei uns in SH gibt es eine AV des JM die sich "Aufgaben der Beamtinnen und Beamten, der Justizfachangestellten und der Justizangestellten des mittleren Justizdienstes bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften" AV des MJAE vom 14.12.2006, abgedruckt in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen 2006, nennt.

    Bei uns in LSA gibt es das auch. Da heißt das GOV.

    Ein Zitat daraus finde ich im Rahmen dieser Diskussion passend:
    "18.1 ... Diese (Serviceeinheiten) unterstützen die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger bei der Erfüllung des Rechtsschutzauftrages."

    :daumenrau

  • Bei uns machen die Rechtspfleger seit Jahren auch noch Wachtmeistertätigkeiten (Abtrag), was auf Grund der räumlichen Gegebenheiten (GS sind über mehrere Häuser und Etagen verteilt) auch mal 30 Minuten/Tag dauern kann. Wenn ich dann noch für 1 Stunde Tätigkeiten der Serviceeinheiten erledige, bleibt irgendwann für meine eigentliche Arbeit keine Zeit mehr. Hier machen zum Glück die SE ihre Arbeit allein. Wenn wir ihnen allerdings helfen würden, hätten diese mehr Zeit, die Richter zu unterstützen. Dann brauchen die wiederum nur noch einmal in der Woche erscheinen;-).
    Es gibt hier noch Richter, die seit über 15 Jahren immer noch nicht mit dem Computer arbeiten, sondern immer schön Formulare oder Blankoverfügungen oder handschriftliche Urteile/Beschlüsse fertigen. Ich habe früher auch der SE geholfen, wenn Not war, aber seit dem ich die Arbeitsweise einiger Richter kenne ist damit Schluss. Wenn dann von "Oben" die Arbeitsrückstände der davon betroffenen Mitarbeiter gerügt werden, kläre ich die Verwaltung immer wieder gern über die Arbeitsweise der jeweiligen Richter auf. Und damit hat es sich dann ja auch. Vielleicht sollten wir alle wieder mit Formularen und handschriftlichen Verfügungen arbeiten:teufel:

  • Zitat

    Vielleicht sollten wir alle wieder mit Formularen und handschriftlichen Verfügungen arbeiten:teufel:

    Oder wie ein Kollege von mir alle anträge auf der Rast auf band diktieren :teufel::teufel:

  • Eigentlich fast zu lachen - als Berufsneuling im Jahr 2007 hat mich ein Kollege tatsächlich gefragt, ob ich mir schon ein Diktiergerät auf der Verwaltung besorgt hätte...

    Ich denke niemand hat ein grundsätzliches Problem damit mal einzuspringen wenn Not herrscht, aber es darf halt nicht unbedingt zum Normal und Regelfall werden, oder anderst ausgedrückt - mir wäre es auch recht unwohl wenn Lukas Podolski dauerhaft linker Verteidiger in der Nationalmannschaft spielen würde.

  • Gem. § 153 Abs. 3 Nr. 1 kann mit den Aufgaben des UdG betraut werden, wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat. Mit dieser Vorschrift können sowohl personelle Engpässe überbrückt werden als auch mit Rücksicht auf besondere Schwierigkeiten Aufgaben gezielt auf den Rechtspfleger übertragen werden.

    Grundsätzlich kann man sich kaum dagegen wehren - wird zumindest im Studium auch hinreichend gepredigt von den Dozenten. Aber: Wenn gezielt die Aufgaben des UdG wahrgenommen werden sollen, müsste sich das doch auch im Pensum bemerkbar machen.... es ist doch nicht möglich, ein normales Rpfl. Pensum und zusätzlich das Geschäftsstellenpensum zu übernehmen. Da sind wir doch schon im Bereich von nicht mehr 130 % Belastung, sondern eher 230 %.

  • Gem. § 153 Abs. 3 Nr. 1 kann mit den Aufgaben des UdG betraut werden, wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat. Mit dieser Vorschrift können sowohl personelle Engpässe überbrückt werden als auch mit Rücksicht auf besondere Schwierigkeiten Aufgaben gezielt auf den Rechtspfleger übertragen werden.

    Grundsätzlich kann man sich kaum dagegen wehren - wird zumindest im Studium auch hinreichend gepredigt von den Dozenten. Aber: Wenn gezielt die Aufgaben des UdG wahrgenommen werden sollen, müsste sich das doch auch im Pensum bemerkbar machen.... es ist doch nicht möglich, ein normales Rpfl. Pensum und zusätzlich das Geschäftsstellenpensum zu übernehmen. Da sind wir doch schon im Bereich von nicht mehr 130 % Belastung, sondern eher 230 %.

    Es ist ja sowieso schon schlimm genug, dass es heutzutage normal ist, dass wir Rechtspfleger 120% stemmen...:mad:

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