Verein wird Körperschaft d. ö. Rechts. Löschung?

  • Doofes Problem kurz vor Wochenende:

    Dem Verein einer Religionsgemeinschaft in Berlin ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden. Nach Sauter/Schweyer kann der Verein daher gelöscht werden da der Verein durch diese Verleihung bereits rechtsfähig ist, somit der Zweck der Eintragung entfallen ist. In Berlin ist dies anscheinend auch so durchgeführt worden.
    Der berliner Verein beantragt nunmehr wie es aussieht bundesweit die Löschung der in den jeweiligen Registern eingetragenen Vereine die der Religionsgemeinschaft angehören. Im Statut der berliner Körperschaft heißt es, dass die Vereine zu selbständigen Gliederungen des öffentlichen Rechts werden.
    Mir liegt jetzt hier der Antrag auf Löschung eines der hiesigen Vereine vor und ich hab da Bedenken.
    In der Satzung meines Vereines wird nicht darauf verwiesen, dass der Verein in irgendeiner Form Mitgliede eines Bundesverbandes/Bundesvereinigung ist. Ich kann auch nicht erkennen inwieweit das Status der berliner Körperschaft auf eigenständige Vereine greifen könnte. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine eigenständige juristische Person und die Verleihung des Status in Berlin für den Berliner Verein kann nicht ohne weiteres auf sämtliche weiteren eigenständigen Vereine durchgreifen.

    Hat jemand ähnliche Anträge und damit bereits Erfahrungen? Wie wurde das in Berlin hinsichtlich der übrigen Vereine praktiziert.

  • Wunderbar! :ironie: Bei mir ist gestern genau die gleiche Löschungs-Anmeldung hereingeschneit und ich habe mir dieselben Fragen gestellt! :(
    Mich interessieren deshalb auch die verschieden Meinungen hierzu:

    Zitat von Juergen

    Hat jemand ähnliche Anträge und damit bereits Erfahrungen?

  • Meiner Meinung nach handelt es sich um eine eigenständige juristische Person und die Verleihung des Status in Berlin für den Berliner Verein kann nicht ohne weiteres auf sämtliche weiteren eigenständigen Vereine durchgreifen.

    Genau dies habe ich der betreffenden Körperschaft mit Bitte um Stellungnahme mitgeteilt.

    Auch ist mit nicht klar, wie sich dieses "Übergangsgesetz" der Körperschaft (letzte Seite auf der Rückseite ganz unten) auf die abschließenden Regeln der Auflösung des BGB oder des UmwG auswirken können. Kennt jemand dieses "Übergangsgesetz" genauer? Wo kann der volle Wortlaut nachgelesen werden? Wer hat das Gestz erlassen?

  • Ich schiebe den Beitrag mal wieder nach oben in der Hoffnung, dass sich noch weitere Betroffene melden. Es dürfte ja so ziemlich jedes Registergericht betroffen sein.

  • Auch wenn ich zur Lösung des Problems nichts beitragen kann, das gleiche Problem wird im Intranet des Landes NRW hier diskutiert.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Auch wenn ich zur Lösung des Problems nichts beitragen kann, das gleiche Problem wird im Intranet des Landes NRW hier diskutiert.



    Ernst P.
    Vielen Dank für deine Hilfe, aber ins INTRANET haben wir keinen Zugang!



    Schon klar, aber vielleicht einige Kollegen aus NRW ?! Schließlich handelt es sich ja hier um ein bundesweites Forum.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich werde dem Antrag auf Löschung des örtlichen Vereins nicht entsprechen, weil der hier eingetragene Verein ja zunächst eine eigenständige juristische Person ist, der selbst nicht die Eigenschaft einer K.d.ö.R. verliehen wurde. Zwischen dem Statut der K.d.ö.R. in Berlin und dem hier eingetragenen Verein besteht m.E. keine Verbindung, außer dass der Name des hiesigen Vereins suggeriert, eine der im Statut genannten "Versammlungen" zu sein. Auf meinen Beitrag im Justiz-Intranet NRW habe ich mehrere zustimmende (telefonische) Rückmeldungen bekommen. M.E. muss sich der hiesige Verein ordentlich auflösen und dies zur Eintragung anmelden, wenn er gelöscht werden will.

  • Ich werde auch erst mal abwarten.

    Ich werde wahrscheinlich auch so entscheiden, dass ich dem Antrag auf Löschung des Vereins nicht entsprechen werde.

  • Wir haben beim Registergericht in Mannheim das selbe Problem.
    Meine Kollegin und ich haben die Amtslöschung abgelehnt.
    Mal schauen, was zurückkomt. :)

  • Wir haben beim Registergericht in Mannheim das selbe Problem.
    Meine Kollegin und ich haben die Amtslöschung abgelehnt.
    Mal schauen, was zurückkomt. :)



    Ohne jetzt nähere Details zu kennen: Nach dem, was man bisher lesen konnte, hätte ich es nicht anders gemacht. Eine etwaige Beschwerdeentscheidung bitte zu gegebener Zeit hier einstellen. Das Ergebnis interessiert mich natürlich auch...

  • Wir haben leider auch dieses Problem und tendieren eher gegen diese Eintragung. Der Verein wurde angeschrieben und Rückmeldung wird erstmal abgewartet. Ebenfalls wurde eine Stellungnahme des Finanzamtes hinsichtlich der Löschung erbeten.

  • Mir liegt heute das Antwortschreiben der KdöR vor. Wie erwartet, wurde nichts neues zu der Problematik vorgetragen. Es wurde allerdings nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man lediglich eine Anregung für eine Amtslöschung nach §§ 159, 142 FGG geben wolle. Für eine solche Amtslöschung müsste die Registereintragung nachträglich unrichtig geworden sein. Dem hiesigen Verein wurde jedoch nicht die Eigenschaft einer KdöR verliehen; so war es aber bei dem bei Sauter/Schweyer/Waldner zitierten Fall. Und den Nachweis, dass der hiesige Verein eine den Regeln des Statuts entsprechende Untergliederung des Berliner Vereins sein soll, hat man nicht erbracht.
    Ich habe der KdöR mitgeteilt, dass ich für ein Tätigwerden von Amts wegen keine Veranlassung sehe und den Vorgang zu den Akten genommen.

  • :)Mir liegt gerade die per Umlauf zur Verfügung gestellte Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vor. Diese ist auf Nachfragen des AG München hin erstellt worden.

    Der Tenor ist der, dass die Löschung wie schon richtig vermutet nicht erfolgen dürfte.

    Zu Schade, dass ich das "Gutachten" für meinen Zurückweisungsbeschluss noch nicht hatte. Aber wir haben ja alle ähnlich argumentiert.
    :)

  • Meine (zuständige) Kollegin hat sich der in Hessen wohl vorherrschenden Meinung angeschlossen und gelöscht. Ich konnte sie leider nicht vom Gegenteil überzeugen...:(

  • :)Mir liegt gerade die per Umlauf zur Verfügung gestellte Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vor. Diese ist auf Nachfragen des AG München hin erstellt worden.

    Der Tenor ist der, dass die Löschung wie schon richtig vermutet nicht erfolgen dürfte.

    Zu Schade, dass ich das "Gutachten" für meinen Zurückweisungsbeschluss noch nicht hatte. Aber wir haben ja alle ähnlich argumentiert.
    :)

    Könnte ich die Stellungnahme irgendwie bekommen (mail, pn, fax)? Ich hab auf meine Zwischenverfügung eine 3 Seiten Antwort erhalten, hab die Sache aber noch für meine Anwärter hier liegen.

  • Wir haben auch durch unsere Verwaltung einen Erlass des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft erhalten, wonach den "Anträgen" der Vereine auf Löschung von Amts wegen nicht entsprochen werden soll. Bereits gelöschte Vereine seien sogar wieder einzutragen.
    :cool:
    Im Übrigen laufen bereits in allen Bundesländern Anträge auf Zweitverleihung der Körperschaftsrechte.

  • @ eira

    könnte ich diesen Erlaß evtl. bekommen?
    mich betrifft die sache leider auch mit ca. 3 Vereinen.




    Ich würde ihn Dir ja gern zukommen lassen. Bin aber leider zu blöd um das Dokument hierher zu kopieren.:oops:
    Wenn Du mir Deine e-mail-Adresse als PN schickst, leite ich das Ganze aber gerne über Outlook an Dich weiter.;)

  • Wir haben auch ein paar von diesen Anmeldungen erwischt. Nach unserer Auffassung wären die einzelnen Versammlungen dann von amts wegen zu löschen, wenn diese eine Untergliederung des Vereins in Berlin sind. dafür gibt es in den einzelnen Satzungen jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Das haben wir auch so zwischenverfügt. zurück kam ein kilometerlanger Brief über die Enstehungsgeschichte und warum und weshalb es sich doch um Untergliederungen handelt. Eine Auflösung ist wohl schon deshalb nicht möglich, weil die Versammlungen ja als Teil der Körperschaft fortbestehen sollen.

    Außerdem waren dem schreiben ca. 6 bis 7 Eintragunsnachrichten angehangen von Gerichten, die die Löschung von Amts wegen bereits vorgenommen haben.

    Wir haben die sachen erst nochmal zu Stellungnahmen rausgeschickt. Aber wir wissen nicht so recht wie wir weiter argumentieren sollen, dass es sich wohl doch um Untergliederungen handelt. deshalb waren wir bis jetzt auf dem standpunkt, die Löschung doch vorzunehmen. aber wenn ich die Beiträge hier so lese, sollten wir uns das wohl nochmal überlegen....

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