Hallo!
Bin noch Vereinsrechtsneuling und bräuchte mal Eure Meinung. Folgender Fall:
Ein Vereinsmitglied teilt mir heute telefonisch mit, dass der Vorsitzende verstorben ist. Mit den übrigen Vorstandsmitgliedern ist aber weiterhin die Vertretung des Vereins möglich. In der Satzung sind keine Bestimmungen bzgl. des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern getroffen worden.
Die nächsten Vorstandswahlen finden erst im September 2013 statt. Laut Vereinsmitglied soll vorher keine Neuwahl erfolgen.
Ist es richtig, dass der noch vertretungsberechtigte Vorstand gemäß §§ 67, 77 BGB die Eintragung des Ausscheidens des Vorsitzenden notariell anmelden muss?
Würde ja lieber auf Grund Vorlage einer Sterbeurkunde von Amts wegen das Ausscheiden eintragen oder die Akte einfach bis zur Neuwahl verfristen.
Weiß jetzt aber nicht, ob ich auf Grund meiner Kenntnis verpflichtet bin, auf die Anmeldung doch hinzuwirken.
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.