Mal eine allgemeine Frage an die Insoverwalter bzw. Sachbearbeiter hier: Wer ist denn so üblicherweise für das Anderkonto zeichnungsberechtigt? Ich habe neulich ein Verfahren gehabt, in dem insgesamt 5 Personen bei der Bank unterschrieben hatten. Das hat mich ein wenig irritiert. Ist das normal?
Zeichnung für Anderkonto
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Einen Vertreter muss es geben. Für meine Konten sind das zwei Kollegen, welche auch selbst Verwalter sind.
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Einen Vertreter muss es geben. Für meine Konten sind das zwei Kollegen, welche auch selbst Verwalter sind.
Ein Blick in AGB –AnderK-RA sagt , dass die Bank lediglich dem Kontoinhaber bei Anderkonten gegenüber
berechtigt und verpflichtet ist(§1), was vermuten lässt, dass lediglich der Inhaber verfügen darf. Unter Bezug auf §13 würde auch eine Vollmacht nichts bewirken, weil beispielsweise mit dem Tode die Verfügungsbefugnis auf die Rechtsanwaltskammer übergeht bzw. auf einen Abwickler. -
Es handelt sich aber nicht um typische RA-Konten. Wie ist es denn bei Euch geregelt.
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Das RA-Anderkonto ist eine Sonderform des Treuhandkontos. Ich glaube, bei beck steht eine Abhandlung zur Historie.
Ich bin, insbesondere aufgrund der Entscheidungen des BGH zu Anderkonten in der Insolvenz, mit der hier bestehenden Praxis nicht so glücklich, konnte mich bislang aber mit meiner Meinung nicht durchsetzen.
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