Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Versteigert wurden mehrere Grundstücke im Gesamtausgebot. Hierauf wurde auch der Zuschlag erteilt. Nun geht es an die Verteilung. Zu den jeweiligen Grundstücken gab es unterschiedliche bestbetreibende Gläubiger, ergo auch unterschiedliche bestehenbleibende Rechte etc..
Ich habe den Verteilungsplan nunmehr gemäß § 112 ZVG aufgestellt und komme zu dem Ergebnis, dass fast der gesamte Erlös auf das erste Grundstück entfällt, bei den übrigen vier Grundstücken ergeben sich nur Minusbeträge.
Ich habe aber nunmehr noch ca. 2.000,00 € "übrig" und ich weiß nicht, wie diese verteilt werden sollen. Da bei den übrigen Grundstücken ein Minusbetrag herauskam, halte ich es für ungerecht, diese 2.000,00 € auf diese zu verteilen, denn laut Rechnung steht ihnen ja absolut nichts zu. Ich habe aber ebenfalls ein mulmiges Gefühl, diesen Restbetrag dem Gläubiger des ersten Grundstücks auch noch zuzuteilen.
Was ist richtig?