§ 112 ZVG

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Versteigert wurden mehrere Grundstücke im Gesamtausgebot. Hierauf wurde auch der Zuschlag erteilt. Nun geht es an die Verteilung. Zu den jeweiligen Grundstücken gab es unterschiedliche bestbetreibende Gläubiger, ergo auch unterschiedliche bestehenbleibende Rechte etc..

    Ich habe den Verteilungsplan nunmehr gemäß § 112 ZVG aufgestellt und komme zu dem Ergebnis, dass fast der gesamte Erlös auf das erste Grundstück entfällt, bei den übrigen vier Grundstücken ergeben sich nur Minusbeträge.

    Ich habe aber nunmehr noch ca. 2.000,00 € "übrig" und ich weiß nicht, wie diese verteilt werden sollen. Da bei den übrigen Grundstücken ein Minusbetrag herauskam, halte ich es für ungerecht, diese 2.000,00 € auf diese zu verteilen, denn laut Rechnung steht ihnen ja absolut nichts zu. Ich habe aber ebenfalls ein mulmiges Gefühl, diesen Restbetrag dem Gläubiger des ersten Grundstücks auch noch zuzuteilen.

    Was ist richtig?

  • Mein theoretisches Vorstellungsvermögen ist hier überfordert. Kannst Du den Fall mal mit Zahlen erläutern ?

    Aber gerne doch:):

    5 Grundstücke (im Gesamtausgebot zugeschlagen):

    1. VKW: 192.000,00 €
    2. VKW: 1.400,00 €
    3. VKW: 5,60 €
    4. VKW: 420,00 €
    5. VKW: 1.960,00 €
    Gesamt: 195.785,60 €

    Bares Meistgebot: 138.000,00 € (4 % Zinsen: 711,00 €)

    Bestehen bleibende Rechte im Gesamtwert von 16.111,05 €

    Zu deckende Kosten + Rangklasse 3 (für alle Grdst. gemeinsam): 4.555,42 €

    Meine Rechnung war nun wie folgt:

    119.211,00 € (Meistgebot abzgl. SHL + Zinsen)
    -4.555,42 €
    = 114.655,58 €
    +16.111,05 €
    = 130.766,63 €

    Nun die Verteilung:

    Grdst. 1 (98,07 %):
    128.242,83 €
    - 0,00 € (keine bbl.R. hier)
    = 128.242,83 €

    Grdst. 2 (0,72 %):
    941,52 €
    - 2.886,63 € (bbl.R)
    = -1.945,11 €

    Grdst. 3 (0 %):
    0,00 €
    - 4.206,06 € (bbl.R)
    = - 4.206,06 €

    Grdst. 4 (0,21 %):
    274,61 €
    - 5.146,60 € (bbl.R)
    = -4.871,99 €

    Grdst. 5 (1 %):
    1.307,67 €
    - 3.871,76 € (bbl.R)
    = -2.564,09 €

    Verteilt habe ich jetzt effektiv von 130.766,63 € nur 128.242,83 € (siehe Grdst. 1) Ich habe also noch was übrig.

  • Hab gerade nicht soviel Zeit, um das alles nachzurechnen, aber:


    Meine Rechnung war nun wie folgt:

    119.211,00 € (Meistgebot abzgl. SHL + Zinsen)
    -4.555,42 €
    = 114.655,58 €
    +16.111,05 €
    = 130.766,63 €


    Was ist mit der Sicherheitsleistung?
    Du hast nicht 130.766,63 € zu verteilen, sondern 138.711 €.
    Für die Berechnung darfst du nicht mit 130.766,63 € rechnen, sondern mit 150.266,63 €.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich will Dir ja auch nicht die Rechenarbeit abnehmen, aber da dürfte der Fehler liegen:
    Zunächst nimmt man die komplette Masse - einschl. Sicherheit und Zinsen
    zieht die Kosten ab - die öffentlichen Lasten können auch nicht in einem Betrag berücksichtigt werden , sondern müssten ja für jedes Grundstück unterschiedlich sein. Hast Du keine Aufteilung, dann Vorwegabzug- richtig ist das nicht.

    für die Verteilung müssen dann zur Restmasse die BBR hinzugerechnet werden, dann erst die Verteilung im Verhältnis der VKW vornehmen- einfacher als % ist die Formel (Stöber Handbuch):

    Restmasse + Bestehenbleibende = Berichtigte Masse

    Aufteilung:
    Berichtigte Masse ---------X Wert Einzelgrundstück = Masseanteil (minus hier bestehenbleibendes Recht)
    Summe Grundstückswerte

    Dabei kann eigentlich kein Minusbetrag rauskommen.

  • Das dürfte die Rechnung sein:

    [TABLE='width: 756']

    [tr][td]

    Gesamtwert

    [/td][td]

    G 1

    [/td][td]

    G2

    [/td][td]

    G3

    [/td][td]

    G4

    [/td][td]

    G5

    [/td][td][/td][/tr][tr]


    [TD='align: right']195.785,60 €[/TD]

    [td]

    192.000,00 €

    [/td][td]

    1.400,00 €

    [/td][td]

    5,60 €

    [/td][td]

    420,00 €

    [/td][td]

    1.960,00 €

    [/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Erlösanteil

    [/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td]

    147.361,16 €

    [/td][td]

    1.074,51 €

    [/td][td]

    4,30 €

    [/td][td]

    322,35 €

    [/td][td]

    1.504,31 €

    [/td][td]

    150.266,63 €

    [/td][/tr][tr][td]

    Best. Rechte

    [/td][td]

    - €

    [/td]


    [TD='align: right']-2.886,63 €[/TD]
    [TD='align: right']-4.206,06 €[/TD]
    [TD='align: right']-5.146,60 €[/TD]
    [TD='align: right']-3.871,76 €[/TD]
    [TD='align: right']-16.111,05 €[/TD]

    [/tr][tr][td]

    Erlös:

    [/td][td]

    147.361,16 €

    [/td][td]

    - 1.812,12 €

    [/td][td]

    - 4.201,76 €

    [/td][td]

    - 4.824,25 €

    [/td][td]

    - 2.367,45 €

    [/td][td]

    134.155,58 €

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr]


    [/TABLE]

    Jetzt kommt 112 Abs. 3 ins Spiel. Welche Ansprüche sind im "Geringsten Gebot" abgesichert, die nur die Grundstücke 2 -5 betreffen? Die Fehlbeträge entnehme iche dem Erlösantei. Grundstück 1.

  • Die Rechnung von Oldman stimmt.
    Und im Ergebnis bedeutet dies: Nach Abzug von Kosten und Ansprüchen aus dem gG bekommt alles Grundstück 1.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • es sei denn, dass im baren Teil "Geringsten Gebotes" Ansprüche gesichert sind, die nur das Grundstück 2, 3, 4, 5 betreffend; insowoweit gibt es wegen 112. 3 Zvg noch einen Ausgleich zu Lasten des Grundstücks 1

  • es sei denn, dass im baren Teil "Geringsten Gebotes" Ansprüche gesichert sind, die nur das Grundstück 2, 3, 4, 5 betreffend; insowoweit gibt es wegen 112. 3 Zvg noch einen Ausgleich zu Lasten des Grundstücks 1


    Das ist klar. Ich hatte nur den Sachverhalt so verstanden, dass im gG nur die Kosten + die (an allen Grundstücken lastenden) Ansprüche in 10 I 3 waren und insofern keine weiteren Ansprüche zu berücksichtigen sind.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Vielleicht sehe ich gerade wirklich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, aber ich komme auf leicht abweichende Beträge, z. B. bei G1 statt auf 147.361,16 auf 147.366,48 € (entsprechen bei mir den 98,07 %)?

  • Und G3 hat bei mir einen Erlösanteil von nahezu 0 %, also 0,00 €. wieso bekommt es hier 4,30 €?

  • Ohne nachzurechnen: Ich könnte mir vorstellen, dass es sich bei diesen Beträgen um Rundungsdifferenzen handelt, je nach Taschenrechnermodell, etc.

  • Die Rechnung von Oldman stimmt.
    Und im Ergebnis bedeutet dies: Nach Abzug von Kosten und Ansprüchen aus dem gG bekommt alles Grundstück 1.

    Grundstück 1 bekommt alles. Aber auch den Betrag, den ich noch über habe? Habe schließlich mehr zu verteilen, als bei der Berechnung auf Grundstück 1 entfällt.

  • Die Rechnung von Oldman stimmt.
    Und im Ergebnis bedeutet dies: Nach Abzug von Kosten und Ansprüchen aus dem gG bekommt alles Grundstück 1.

    Grundstück 1 bekommt alles. Aber auch den Betrag, den ich noch über habe? Habe schließlich mehr zu verteilen, als bei der Berechnung auf Grundstück 1 entfällt.


    :confused:
    Du liest die Beiträge aber schon, oder?

    Zu verteilen hast du 138.711 EUR.
    Kosten + 10 I 3 = 4.555,42 EUR
    Rest = 134.155,58

    rechnerischer Erlösanteil Grundstück 1: 147.361,16 EUR.

    Wo hast du jetzt was übrig?

    Und um die Frage aus Beitrag 11 bzw. 10 zu beantworten: Man rechnet nicht mit %, sondern für jedes Grundstück aufs neue mit den richtigen Zahlen.
    D.h. für Grundstück 3:

    150.266,63 ./. 195.785,60 * 5,60. Und das ergibt 4,2980336, gerundet also 4,30 EUR.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ja ich lese die Beiträge, ich will ja zu einem Ergebnis kommen ;).
    Ohje, ich bin einfach kein Mathegenie. Wie kann es denn sein, dass ein Erlösanteil rauskommt, der höher ist als der Erlös überhaupt? Für mich ergibt das einfach vorne und hinten keinen Sinn. Ich habe doch schließlich mit dem tatsächlich erzielten Erlös gerechnet, also wie kann es sein, dass dann hinten viel mehr rauskommt, dürfte doch dann maximal 138.711,00 € rauskommen bzw. abzüglich Kosten und RK 3.

    Entschuldigt bitte, wenn ich grad ein bissl idiotisch denke, aber mir wird es einfach nicht klar.


  • Ohje, ich bin einfach kein Mathegenie. Wie kann es denn sein, dass ein Erlösanteil rauskommt, der höher ist als der Erlös überhaupt? Für mich ergibt das einfach vorne und hinten keinen Sinn. Ich habe doch schließlich mit dem tatsächlich erzielten Erlös gerechnet, also wie kann es sein, dass dann hinten viel mehr rauskommt, dürfte doch dann maximal 138.711,00 € rauskommen bzw. abzüglich Kosten und RK 3.


    Das liegt an den bestehenbleibenden Rechten bzw. daran, dass bei Grundstück 1 eben keine Rechte bestehen bleiben.
    Und das im Prinzip "zu wenig" Erlös rauskam bzw. der rechnerische Erlös für Grundstück 1 nicht durch das Meistgebot gedeckt ist sieht man auch daran, dass bei den anderen Grundstücken negative Zahlen rauskommen. Die Probe hat oldman schon für dich gerechnet. Wenn man von dem rechnerischen Erlösanteil für Grundstück 1 die rechnerischen Fehlbeträge der anderen Objekte abzieht, kommt genau der tatsächlich zur Verfügung stehende Erlös raus.

    Zur Erklärung:
    § 112 ZVG ist eigentlich eine schöne und durchaus gerechte Vorschrift. Wenn man mehrere Grundstücke im Gesamtausgebot zuschlägt, soll jedes Grundstück nur soviel bekommen, wie ihm zusteht.
    Da die bestehenbleibenden Rechte (normalerweise) das Bargebot mindern, werden sie für die Ermittlung der rechnerischen Erlösrest zunächst insgesamt dazugezählt, um dann später wieder vom konkreten Anteil für die einzelnen Grundstück abgezogen zu werden.
    Um es vielleicht anhand eines einfachen Beispiels klarzumachen:

    .......................Wert ........bestehenbleibende Rechte
    Grundstück 1: .. 200.000 .......100.000
    Grundstück 2: .. 100.000 ........---

    Bargebot: 150.000

    Verteilung nach 112:
    Grundstück 1: 66.667
    Grundstück 2: 83.333

    Das ist insofern gerecht, weil der Bieter bei der Gebotsabgabe auf das Gesamtausgebot das nur an Grundstück 1 lastende Recht berücksichtigt hat - deshalb bekommt jetzt aus dem Bargebot Grundstück 2 einen größeren Anteil.

    Im Ausgangsfall ist es nun so, dass durch den geringen Wert der Grundstücke 2 - 5 die bestehenbleibenden Rechte jeweils über dem Verkehrswert lagen. Da die Rechte aber bestehen geblieben sind (und der Deckungsgrundsatz hängt ganz weit oben), wird die Diskrepanz zwischen Belastung und Grundstückswert eben durch Grundstück 1 ausgeglichen.

    Oder anders gesagt: Grundstück 1 hatte Pech, im Gesamtausgebot mit anderen Grundstücken versteigert zu werden, bei denen der Verkehrswert weniger beträgt als der Wert der bestehenbleibenden Rechte.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Vielen vielen Dank Euch allen! :daumenrau

    Ich glaube, nun komme ich der Erleuchtung in der Zwangsversteigerung ein gutes Stück näher. Ihr habt mir wirklich geholfen!

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