Beteiligung der Praxis und der Verbände zu Reformvorhaben

  • Ich denke, dass es im Kollegenkreis für jedes Rechtsgebiet anerkannte Experten gibt, derer man sich zum Zweck der Erstellung von Stellungnahmen im politischen Geschäft bedienen könnte. Man muss sie halt nur fragen - oder einen externen Expertenpool bilden, über dessen Tisch die Dinge dann -geschäftsverteilungsähnlich - laufen. So wird es etwa bei jeder Fachzeitschrift gehandhabt. So wie es derzeit läuft, wird man bei der Vertretung der Kollegenschaft sowohl standesrechtlich als auch in der jeweiligen Sache kaum auf einen grünen Zweig kommen.

    Diesen organisatorischen Fragen muss man sich irgendwann einmal stellen (besser früher als später). Es kann nicht sein, dass alle Verbände hervorragend personell strukturiert und durchorganisiert sind und dass man derlei für die Rechtspflegerschaft nicht zustande bringt.


    Das wäre in meinen Augen eine sehr ernste und gründliche Diskussion wert, evtl. auch als selbstständiger Thread. Wir könnten sie dem BDR sodann auch zur Verfügung stellen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bislang hat die ab #503 eröffnete Diskussion im Hinblick auf die Qualität der Stellungnahme des BDR offenbar nichts bewirkt. Weder wurde sich hier geäußert noch wurde -soweit ersichtlich- "nachgelegt".

    Welche Art des "Nachlegens" wäre denn hier noch möglich und sinnvoll? Die Anhörung im Rechtsausschuss ist vorüber. Der BDR hat auf seiner Internetseite darüber berichtet: HIER.

    Gewiss, es könnte sich jemand die Mühe machen, einen Aufsatz über den Unfug der Übertragung des Erbscheinsantragsverfahrens auf die Notare zu verfassen. Vielleicht bestünde so Hoffnung, gute Argumente vorzubringen. Aber wo veröffentlichen? Im Rpfleger? Da wird der Aufsatz fast nur von Rechtspflegern zur Kenntnis genommen. In Notarblättern? Die werden sich hüten, derlei zu publizieren, was den eigenen (pekuniär motivierten) Zielen zuwiderläuft.

    Was empfiehlst Du, um eine vertiefte juristische Diskussion noch in Gang zu bringen?

    Curiosity is not a sin.

    Einmal editiert, zuletzt von 15.Meridian (13. März 2015 um 10:34) aus folgendem Grund: Link aktualisiert

  • Und mit wem soll man diskutieren?

    Mit denjenigen "Sachverständigen", die offenbar noch nie ein Nachlassgericht von innen gesehen und ihre Ahnungslosigkeit von den zu beurteilenden Dingen soeben in Wort und Schrift in die Welt gesetzt haben?

  • Bislang hat die ab #503 eröffnete Diskussion im Hinblick auf die Qualität der Stellungnahme des BDR offenbar nichts bewirkt. Weder wurde sich hier geäußert noch wurde -soweit ersichtlich- "nachgelegt".

    Der BDR kann nur eine Stellungnahme mit hoher Qualität abgeben,wenn ihm eine solche aus dem Mitgliederkreis "geliefert" wird ...

  • Der BDR kann nur eine Stellungnahme mit hoher Qualität abgeben,wenn ihm eine solche aus dem Mitgliederkreis "geliefert" wird ...


    Ein entsprechendes Management wird indes m. W. nicht diskutiert - nicht von der Leitung des BDR und nicht von den Mitgliedern des BDR, einige sehr wenige vielleicht ausgenommen, die sich hierzu bislang hier im Forum dazu geäußert haben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Der BDR kann nur eine Stellungnahme mit hoher Qualität abgeben,wenn ihm eine solche aus dem Mitgliederkreis "geliefert" wird ...


    Ein entsprechendes Management wird indes m. W. nicht diskutiert - nicht von der Leitung des BDR und nicht von den Mitgliedern des BDR, einige sehr wenige vielleicht ausgenommen, die sich hierzu bislang hier im Forum dazu geäußert haben.

    :gruebel: Wieso? Es gibt doch seit vielen Jahren die Aufforderungen der BDR-Landesverbände an die Mitglieder, zu diesem und jenem Reformplan Stellung zu nehmen, meistens zu Referentenentwürfen, gelegentlich auch in einem anderen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Im Schnitt aller zwei Wochen werden wir von solchen Sachen heimgesucht.
    Eigentlich sollte man denken, dass z.B. hier in Sachsen unter unseren reichlich 300 Mitgliedern (bei ca. 1000 Rechtspflegern) doch mindestens zehn Leute dabei sein sollten, die sich z.B. mit Beratungshilfe, mit PKH, oder meinetwegen mit Nachlassrecht, richtig gut auskennen und imstande wären, eine fundierte Stellungnahme abzuliefern. Kommen also zehn Stellungnahmen? Oder fünf? In Wahrheit freut man sich, wenn wenigstens eine einzige kommt. Und ich bin selbstbewusst genug zu behaupten, dass die Sachsen nicht fauler sind als die anderen.

    Schau in die Fachzeitschriften, z.B. in den Rpfleger. Es sind nur sehr wenige Rechtspfleger, die zu ihrem Spezialgebiet etwas zu veröffentlichen wagen - ob nun einen Aufsatz oder auch "nur" eine Entscheidungsanmerkung. Und diese Wenigen tanzen dann auf allen Hochzeiten und arbeiten am Limit.

    Da sehe ich bei dem verführerischen Gedanken an ein "Experten-Management" doch ein paar Schwierigkeiten ...

  • Da sehe ich bei dem verführerischen Gedanken an ein "Experten-Management" doch ein paar Schwierigkeiten ...


    Ich bin weit davon entfernt zu behaupten, eine Lösung wäre hier einfach.

    Aber deswegen sollte doch bitte die Diskussion nicht unterbleiben. Es stört mich irgendwie, wenn man sich die Diskussion spart, weil man das Ergebnis vorzieht ("geht doch eh nicht").

    Vom Landesverband habe ich persönlich in puncto Gesetzesvorhaben noch nie etwas gehört, außer dass und welche Stellungnahmen abgegeben worden sind. Ich würde allerdings nicht behaupten, dass ich für Stellungnahmen die erste Adresse wäre.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ...Es stört mich irgendwie, wenn man sich die Diskussion spart, weil man das Ergebnis vorzieht ("geht doch eh nicht").

    Vom Landesverband habe ich persönlich in puncto Gesetzesvorhaben noch nie etwas gehört, außer dass und welche Stellungnahmen abgegeben worden sind...


    Hm. Da haben wir ja gleich einen ersten Ansatzpunkt. Hier in Sachsen hat sich der E-Mail-Kontakt mit den Mitgliedern bewährt. Andernorts funktioniert es womöglich über die BDR-Internetseiten, seine Mitglieder zu erreichen.Ich räume ein, dass es eine weit größere Herausforderung sein dürfte, die bayrischen Rechtspfleger zu organisieren und ihnen die Möglichkeiten zur Stellungnahme zu Gesetzgebungsverfahren zu eröffnen. Wie gut funktionieren die Bezirksgruppen?

    Wie könntet Ihr in Bayern alle BDR-Mitglieder beteiligen? Mailinglisten der Bezirksgruppen, gut gepflegte Internetseiten, oder was sonst? Wie könnt Ihr in Bayern die bayrischen Experten mobilisieren?

  • Der BDR kann nur eine Stellungnahme mit hoher Qualität abgeben,wenn ihm eine solche aus dem Mitgliederkreis "geliefert" wird ...


    Ein entsprechendes Management wird indes m. W. nicht diskutiert - ...


    :gruebel: Wieso? Es gibt doch seit vielen Jahren die Aufforderungen der BDR-Landesverbände an die Mitglieder, zu diesem und jenem Reformplan Stellung zu nehmen, meistens zu Referentenentwürfen, gelegentlich auch in einem anderen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Im Schnitt aller zwei Wochen werden wir von solchen Sachen heimgesucht.
    Eigentlich sollte man denken, dass z.B. hier in Sachsen unter unseren reichlich 300 Mitgliedern (bei ca. 1000 Rechtspflegern) doch mindestens zehn Leute dabei sein sollten, die sich z.B. mit Beratungshilfe, mit PKH, oder meinetwegen mit Nachlassrecht, richtig gut auskennen und imstande wären, eine fundierte Stellungnahme abzuliefern. Kommen also zehn Stellungnahmen? Oder fünf? In Wahrheit freut man sich, wenn wenigstens eine einzige kommt. Und ich bin selbstbewusst genug zu behaupten, dass die Sachsen nicht fauler sind als die anderen.

    Das ist bei uns genauso und wenn ich denke, dass ich etwas beitragen kann, schreibe ich auch eine Stellungnahme, wie z.B. erst kürzlich zur PartG mbH ...

    ...
    Schau in die Fachzeitschriften, z.B. in den Rpfleger. Es sind nur sehr wenige Rechtspfleger, die zu ihrem Spezialgebiet etwas zu veröffentlichen wagen - ob nun einen Aufsatz oder auch "nur" eine Entscheidungsanmerkung. ...


    ... DAS habe ich mich aber auch noch nicht getraut ... :oops:

  • Schau in die Fachzeitschriften, z.B. in den Rpfleger. Es sind nur sehr wenige Rechtspfleger, die zu ihrem Spezialgebiet etwas zu veröffentlichen wagen - ob nun einen Aufsatz oder auch "nur" eine Entscheidungsanmerkung.



    :daumenrau

    ... DAS habe ich mich aber auch noch nicht getraut ... :oops:

    Das ist keine Frage des Sich-Trauens. Von mir gibt es bisher drei veröffentlichte Aufsätze. Die Manuskripte hatte ich "auf gut Glück" bei den Schriftleitungen der jeweiligen Zeitschriften eingereicht. Für Abhandlung Nr. 4 habe ich beim Schriftleiter der Zeitschrift, in der schon Aufsatz Nr. 3 veröffentlicht wurde, mit Darstellung eines groben inhaltlichen Konzepts angefragt, ob daran Interesse besteht. Das wurde bejaht, so dass dann in einer der nächsten Ausgaben auch die Veröffentlichung erfolgen wird.

    Bei Aufsätzen zu aktuellen Themen wird im Zweifel wahrscheinlich eher auf etablierte Autoren zurückgegriffen. Ich bin gut damit gefahren, dass ich für mich Themen herausgefiltert hatte, über die bisher noch wenig geschrieben worden war.

  • Schau in die Fachzeitschriften, z.B. in den Rpfleger. Es sind nur sehr wenige Rechtspfleger, die zu ihrem Spezialgebiet etwas zu veröffentlichen wagen - ob nun einen Aufsatz oder auch "nur" eine Entscheidungsanmerkung.

    ... DAS habe ich mich aber auch noch nicht getraut ... :oops:


    Das ist keine Frage des Sich-Trauens.

    Sollte man meinen. Jeder Rechtspfleger, der es fertig bringt, einen Beschluss anständig zu begründen, dürfte auch in der Lage sein, seine Position zu einem anderen Tatbestand darzulegen. Warum nicht auch zu einem Fall, der vom BGH entschieden wurde? Allzu oft hatte ich in den letzten Jahren den Eindruck, dass der BGH am eigentlichen Problem des Falls munter vorbeispaziert, oder dass die Lösung, für die er sich entscheidet, den hergebrachten Rechtsgrundsätzen widerspricht (wobei letzteres ja nicht zwingend falsch sein muss, aber verdient, dass die Konsequenzen ausgeleuchtet werden, die eine Kehrtwende mit sich bringt). Indes, auch ich habe noch nichts publiziert. Ich hab einfach zu viel um die Ohren.

    Aber zurück zum Thema: wie läuft das eigentlich in den BDR-Landesverbänden? Werden da die diversen Referentenentwürfe etc. an die Mitglieder zur Stellungnahme übersandt? In welcher Form erfolgt diese Einbeziehung der Mitglieder? Gibt es da Expertenteams, die sich des jew. Problems annehmen?

  • Von Expertenteams in Ba-Wü ist mir nichts bekannt.
    Ansonsten ist es aber so , dass die Referentenentwürfe über die Bezirksgruppenvorsitzenden den Mitgliedern mit der Möglichkeit der Stellungnahme übermittelt werden ( natürlich heutzutage per Mail ).
    Ob das jeder Bezirksrguppenvorsitzende "streng" durchzieht , entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

  • Ich habe jetzt mal bei den e-Mails nachgesehen: Wir bekommen die Referentenentwürfe zwar schon, allerdings
    1. nicht direkt vom Bezirk, sondern der leitet sie weiter an den örtlichen Ansprechpartner (und wenn der da ist und kann, geht es weiter)
    2. wohl nur zur Info ("Anbei übersende ich Ihnen aktuelle Informationen des Bundes Deutscher Rechtspfleger mdB um Weiterleitung an die Mitglieder Ihres Bereichs.") Da das Ausarbeiten einer Stellungnahme nun doch einige Zeit dauert, werde ich das nicht aus Spaßvergnügen tun. Das Dinge spurlos untergehen, habe ich in meinem Landesverband nämlich schon erlebt.

    Vielleicht hänge ich mich da mal mehr rein, wenn ich mehr Zeit zu haben glaube ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich habe jetzt mal bei den e-Mails nachgesehen: Wir bekommen die Referentenentwürfe zwar schon, allerdings
    1. nicht direkt vom Bezirk, sondern der leitet sie weiter an den örtlichen Ansprechpartner (und wenn der da ist und kann, geht es weiter)

    Da dürfte ein springender Punkt liegen.
    Hier in Sachsen haben wir ja nicht so viele Zwischenstationen, denn die Mails gehen nicht über Bezirksgruppen, sondern kommen direkt vom Landesvorstand. Da sind bei Euch schon zwei Etappen als "Filter" dazwischen.
    Hier kenne ich es so, dass die Mails vom Verband nicht täglich kommen, sondern ungefähr wöchentlich, vielleicht auch nur alle 2 Wochen.

    Wenn also das BMJ dem BDR (Bund) acht Wochen Stellungnahmefrist setzt (und das ist eher sehr großzügig), dann müssen die Infos von der BDR-Geschäftsstelle in die Länder, von den Ländern ggf. in die Bezirksgruppen, von den Bezirksgruppen womöglich - siehe Bayern - noch in die Ortsgruppen, von den Ortsgruppen zu den Mitgliedern. Bis denen der Referentenentwurf vorliegt, gehen also locker 3 Wochen ins Land.
    Dem Mitglied bleiben dann aber nicht etwa noch die 5 Wochen für seine Stellungnahme, denn die eingehenden Stellungnahmen müssen innerhalb des BDR ja auch noch weiter bearbeitet werden. Also verkürzt sich die Frist um mindestens 2, 3 weitere Wochen.

    Und da sehe ich dann das Hauptproblem darin, dass (meiner Erfahrung nach) die interessierten, fachkundigen Leute oft ohnedies am Limit angekommen sind und nicht noch einen weiteren Service zu leisten in der Lage sind. Klar, wenn einem ein Thema auf den Nägeln brennt, juckt es einen schon in den Fingern, sich dazu zu äußern. Nur wann?

    Ich habe jetzt mal bei den e-Mails nachgesehen: Wir bekommen die Referentenentwürfe zwar schon, allerdings
    ...
    2. wohl nur zur Info ("Anbei übersende ich Ihnen aktuelle Informationen des Bundes Deutscher Rechtspfleger mdB um Weiterleitung an die Mitglieder Ihres Bereichs.") Da das Ausarbeiten einer Stellungnahme nun doch einige Zeit dauert, werde ich das nicht aus Spaßvergnügen tun. Dass Dinge spurlos untergehen, habe ich in meinem Landesverband nämlich schon erlebt.

    Wenn ich mich recht entsinne, können und dürfen die Stellungnahmen direkt an die BDR-Geschäfststelle oder den zuständigen BDR-Bearbeiter gemailt werden. Die Mailadresse müsste aus dem BDR-Begleitschreiben zum Referentenentwurf (das auch die Stellungnahmefrist enthält) ersichtlich sein. Die Gefahr des "Versandens" sehe ich also eher nicht.

  • Gang: BDR Bayern ==> Bezirk ==> örtlicher Ansprechpartner

    Nun, da kann schon mal jemand in Urlaub sein ...

    Das Hauptproblem sehe ich darin, dass ein Mitglied erst einmal auf die Idee kommen muss, seine Meinung hierzu könnte in Form einer Stellungnahme irgendwen interessieren. Bislang kamen die ja auch sonstwoher. Warum also sollte ich als Kleinhintertupfelshausener Mitglied mich angesprochen fühlen, eine Stellungnahme auszuarbeiten, an der gewiss schon zwanzig Berufenere sitzen, und mich gar erdreisten, meine unvollkommene, ungefragte, unerbetene Stellungnahme directemang an den BDR-Bund zu mailen, der für mich Kleinhintertupfleshausener ziemlich anonym ist, Bildchen in den Zeitschriften hin oder her?

    Dass ich, Andreas, zufällig nicht aus Kleinhintertupfelshausen stamme und ein paar Mitglieder des BDR-Bund kenne, ändert an diesen Gedanken des Kleinhintertupfelshausener Kollegen noch gar nichts. Und auch ich kam bislang weder auf die Idee, meine Meinung zu irgendetwas könnte in dem Zusammenhang gefragt sein oder ich sollte sie direkt an den Bund schicken (zu Nachdenken über das Versenden komme ich ja gar nicht).

    Das "wann?" ist dann erst die nächste Frage ... aber so weit komme ich doch gar nicht.

    Komme mir bitte nicht damit, dass in irgendeinem Begleitschreiben ... ich schaue mir jetzt mal die Mail zur PKH und Beratungshilfe an:
    Anhänge:
    Schreiben an die Mitglieder des Präsidiums (die sollen demnach wohl Stellungnahmen verfassen)
    der Referentenentwurf selbst
    das BMJ-Schreiben "an die Verbände"

    Dasselbe nochmal wegen der Rom-III-VO. Wer liest sich denn bitte alle Anhänge wann durch?

    - im übrigen alles zur Kentnisnahme ... d.h. gerade lese ich: "Zur Kenntnisnahme und evt. Stellungnahme an mich!" Diesen letzten Satz immerhin vom Landesvorsitzenden. Wer gemeint ist, weiß ich nicht. Die e-Mail ging vorher über drei weitere Ecken ...

    Wer liest so weit hinunter? Ich im Normalfall nicht, wie soeben bewiesen.

    Also in Kürze: Wir können das Hier und Jetzt natürlich diskutieren, aber dass dabei nicht viel rumkommt, steht, glaube ich, bereits fest. Interessanter fände ich, ob man dabei bleiben will.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Also in Kürze: Wir können das Hier und Jetzt natürlich diskutieren, aber dass dabei nicht viel rumkommt, steht, glaube ich, bereits fest. Interessanter fände ich, ob man dabei bleiben will.

    Wird man wollen müssen. Zum einen, weil es das Recht jedes BDR-Mitglieds ist, sich zu positionieren. Zum andern, weil es keine Ideen gibt, wie es besser geht.

    Sag jetzt nicht: durch eine Expertenkommission. Dazu hab ich mich am 29. Mai schon geäußert. Auch wenn Du meine Bedenken da für vorschnellen Pessimismus gehalten und sie für Dich abgelehnt hast.

  • Mir ist die Frist meist schon zu knapp für eine ordentliche Stellungnahme. Wenn ich mich dann aufraffen kann, gibt es nur Fragmente. Eine Verteilung der Anfragen ist mir nicht bewußt. Ich wurde gezielt angesprochen. Das sollten wir bei uns mal bereden. Könnte vielleicht wirklich noch verbessert werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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