Verfahrensbeendigung trotz Masseforderungen?

  • Mal angenommen, ein IN-Verfahren ist über gut ein Jahr masselos geblieben und es sind Masseforderungen in Höhe von rund 4.000,- Euro vorhanden. Masseunzulänglichkeit wurde angezeigt und nun ist das Verfahren eigentlich abschlussreif, da außer laufendem Einkommen nix mehr zu verwerten ist.

    In den letzten Monaten sind nun aber doch aus einem neuen Job der Schuldnerin pfändbare Einkommensanteile zur Masse gelangt und gelangen auch weiterhin dorthin. Rechnerisch wird es in rund zwei Jahren möglich sein, die Masseforderungen zu begleichen.

    Wenn das Verfahren jetzt aufgehoben wird, gehen die Massegläubiger leer aus. In der anschließenden Restschuldbefreiungsphase wird es dann zu Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger kommen, aber eine Verteilung nach Aufhebung an die Massegläubiger ist ja nicht mehr möglich (oder?).

    Ist es daher im Interesse der Massegläubiger geboten, das Verfahren so lange offen zu halten, bis diese befriedigt sind? Oder wäre das sogar unzulässig gegenüber den Insolvenzläubigern?

  • Warum sollte in der WVP keine Verteilung mehr an die Massegläubiger erfolgen? Das ist doch schon höchstrichterlich geklärt, siehe BGH, Beschl. v. 17.03.2005 - IX ZB 214/04 - am Ende.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Warum sollte in der WVP keine Verteilung mehr an die Massegläubiger erfolgen? Das ist doch schon höchstrichterlich geklärt, siehe BGH, Beschl. v. 17.03.2005 - IX ZB 214/04 - am Ende.

    oh, da steht's ja tatsächlich drin: "Nach einhelliger Meinung hat der Treuhänder auch die sonstigen noch offenen Masseverbindlichkeiten zu befriedigen, bevor er Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger vornimmt."

    Wusst ich gar nicht :oops:, steht aber auch im Gesetz nix von drin. Das hieße dann ja, dass die Massegläubiger auch in der WVP an den jährlichen Verteilungen teilnehmen.

  • Wusst ich gar nicht :oops:, ...

    Keine Sorge, da bist Du nicht alleine. Wir alle wissen doch nix, sonst würden wir uns ja nicht hier tummeln...

    ...steht aber auch im Gesetz nix von drin. ...

    Hahaha, der ist gut :wechlach:. Im Gesetz steht doch eh nur die Hälfte, ein weiteres Viertel kommt vom BGH und für mich ein weiteres Viertel aus diesem Forum ;)...


    Das hieße dann ja, dass die Massegläubiger auch in der WVP an den jährlichen Verteilungen teilnehmen.

    "auch" ist gut. Erst Verteilung an die Massegläubiger und dann an die gewöhnlichen.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ... "auch" ist gut. Erst Verteilung an die Massegläubiger und dann an die gewöhnlichen.

    ... deswegen achte ich in solchen Fällen mittlerweile auch darauf, dass der IV/TH beim Schlussbericht neben dem Schlussverzeichnis der Insogläubiger auch ein Verzeichnis der Massegläubiger vorlegt. Das gibt dann zusammen das "Schlussverzeichnis", auf das in der WVP verteilt wird, wobei Massegl. natürlich den anderen im Rang vorgehen. So herrschen für alle Beteiligte klare Verhältnisse.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • ... "auch" ist gut. Erst Verteilung an die Massegläubiger und dann an die gewöhnlichen.

    ... deswegen achte ich in solchen Fällen mittlerweile auch darauf, dass der IV/TH beim Schlussbericht neben dem Schlussverzeichnis der Insogläubiger auch ein Verzeichnis der Massegläubiger vorlegt. Das gibt dann zusammen das "Schlussverzeichnis", auf das in der WVP verteilt wird, wobei Massegl. natürlich den anderen im Rang vorgehen. So herrschen für alle Beteiligte klare Verhältnisse.

    Ja, da bin ich noch immer etwas zu zahm unterwegs; was ich überaus ätztend finde, ist, wenn noch mal eben hier ein Steuerberater bezahlt wird und dort noch was dem Verwerter und so weiter.
    Soweit dies nicht in der Schlussrechnung angekündigt wurde, ist dies zu beanstanden, zumal ja auch die Veröffentlichung über Massebestand und Gläubigerforderungen falsch ist.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!