Insolvenz des Gläubigers

  • Über das Vermögen eines Pfändungsgläubigers des Schuldners wird das Insolvenzverfahren eröffnt. Der Drittschuldner zahlt nun an den Treuhänder.

    Nach Ablauf von 6 Jahren ist die Forderung aber noch nicht getilgt. Ist der Drittschuldner verpflichtet an den TH weiter zu zahlen. Ich würde annehmen, dass das so ist. Aber was ist mit der RSB des Pfändungsgläubigers? Darf der TH überhaupt nach den 6 Jahren und nach einer evtl. RSB das Geld noch annehmen? Wird ggfs. die Erteilung der RSB so lange hinausgeschoben bis die Forderung vollständig getilgt ist? Das kann u.U. Jahre dauern.

    Eigentlich sollte mich als Drittschuldner das gar nicht interessieren. Ich würde also weiter zahlen bis der TH nichts mehr haben will oder die Forderung getilgt ist.

    Wenn die RSB erteilt wurde, wird der ursprüngliche Pfändungsgläubiger dann wieder Inhaber der Forderung?

  • Ach so, Du gehst also davon aus, dass das Verfahren bis dahin noch nicht aufgehoben worden ist. Und wie lange soll das Verfahren dann am Laufen gehalten werden?

  • Manchmal hat man ja auch Fälle, bei denen nur ein pfändbarer Betrag raus kommt, wenn es die Sonderzahlung im November gibt. Da ziehen sich die Tilgungen wie Kaugummi.

    Mit der Rechtskraft der RSB würde der TH also keinen Neuerwerb mehr einziehen, aber die Insolvenzforderungen. Darüber habe ich mir bisher noch gar keine Gedanken gemacht.

    Vielen Dank für die Antworten!

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