Hallo!
Ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter diskutiert wurde, aber mein Sachverhalt ist irgendwie eine wenig chaotisch und ich weiß im Moment nicht weiter:
Es ist eine Grundschuld eingetragen, diese wurde umgeschuldet, keine Neuaufnahme, keine Erhöhung.
Vertragspartner waren die Eltern, ohne Beteiligung der Kinder (Vertrag vom 30.3.2011).
Der Vater hat aber vor der Umschuldung, ohne Wissen der Banken, seinen Miteigentumsanteil an die Kinder verschenkt (Schenkungsvertrag vom 19.10.2010).
Den Banken lag ein Grundbuchauszug vom 10.12.2010 vor in dem die Umschreibung noch nicht erfolgt war.
Von der Schenkung bestand laut Bank weder bei der alten Bank noch bei der neuen Bank Kenntnis.
Nun wollen sie von mir eine nachträgliche Genehmigung der Umschuldung und legen einen Vertrag vor, den sie zwar Zweckbestimmungserklärung nennen, der aber eigentlich ein neuer Darlehensvertrag bzw. eine Zustimmung zur Grundschuldbestellung ist.
(Auszug: ...der Eigentümer erklärt sich einverstanden, dass die Grundschuld zur Sicherung des nachstehend genannten Darlehens verwendet wird.... gleichzeitig tritt der Eigentümer an die Bank seine Rückgewähransprüche ab....)
Ich habe Ihnen geschrieben, dass es sich meiner Meinung nach um keine Zweckerklärung, sondern um eine neue Grundschuldbestellung bzw. einen Darlehensvertrag handelt und dass ich diesen in der Form nicht genehmigen würde.
Im Moment sind die Kinder ja eigentlich aus der Haftung raus, da sie keinen Vertrag mit der Bank geschlossen haben.
Natürlich kann die Bank das Darlehen so nicht verwenden, da der ideelle Miteigentumsanteil so nicht verwertbar wäre und jetzt drohen sie mir, dass sie dann die ganze Umschuldung rückabwickeln, was auch wieder für die Kinder von Nachteil wäre......
Sie bringen eine Entscheidung des Bay.OLG vom 31.1.1986 (WM 1986, 774), sagen aber selbst, dass diese Meinung eher abgelehnt wird.
Hilfe!!!!