Wirkung des § 93 InsO

  • Das ist mal ausnahmsweise eine Frage meines Kollegen, die ich aber auch nicht sicher beantworten kann.

    Insolvenzschuldnerin ist die Komplementär-GmbH einer dazugehörigen GmbH & Co KG. Diese gewährt der Person X ein Darlehen. Bei Inanspruchnahme aus dem Darlehen wendet der Darlehensnehmer ein, dass seinerseits gegenüber der GmbH & Co KG Forderungen bestehen, für welche die Insolvenzschuldnerin nach § 128 HGB haftet. Insoweit erklärt er die Aufrechnung.

    Ist diese Aufrechnung nach § 93 InsO unwirksam :gruebel:. Ich denke schon, bin mir aber nicht ganz sicher.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ist diese Aufrechnung nach § 93 InsO unwirksam :gruebel:. Ich denke schon, bin mir aber nicht ganz sicher.


    Über das Vermögen der KG ist also auch das IV eröffnet?
    Aufrechnungsmöglichkeit ist streitig.
    Nein: Uhlenbruck; HambK; KPB
    Ja: Müko; Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von zonk (5. Juni 2012 um 11:04)

  • Die Konstruktion allein erscheint absonderlich und weckt bei mir den Verdacht eines Umgehungstatbestands. Geht es mit noch mehr Fakten?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wegen weiterer Fakten muss ich meinen Kollegen hochnotpeinlich befragen :eek:. Welche Fakten sind denn gewünscht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Seit wann macht eine ohG es als zu haften? Das Problem hat sich mit MoMiG etwas entschärft, es aieht aber so aus, wie ursprünglich die Verwendung des Stammkapitals als Darlehen für die KG, bei der der Gesellschafter auch Kommanditist ist und das SK nicht bei der GmbH versauert sollte. Entscheidung des BGH suche ich raus. War die LG Erfurt, OLG Jena Sache.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • La Flor de Cano hat Recht, hier wäre interessant zu wissen, ob das "Darlehen" im zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung gewährt wurde und wann die Forderung gegen die KG entstanden ist. Hier wäre auch der Rechtsgrund der Forderung gegen die KG interessant.

  • Nun weiß ich mehr, natürlich alles verdächtig nach § 19 V GmbHG riechend. Muss aber leider gestehen, dass ich beim Aufschreiben des Sachverhaltes merke, dass die Schilderung meines Kollegen unlogisch ist. Muss mir das morgen nochmals erklären lassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!