Vereitelung der Zustellung - Vorraussetzung öffentliche Zustellung...

  • Hallo ihr Lieben..

    heute hab ich mal wieder eine Akte von meinem "Lieblings"-Beklagten auf dem Tisch....

    Grundlegender Sachverhalt...

    Beklagter ist ein absoluter Querulant.. (schreibt man das so?? :gruebel:)

    Es liegt ein Mahnverfahren zugrunde... Nach mehreren Versuchen den MB zuzustellen kommt Widerspruch...
    Verfahren geht ins streitige über... mehrere Zustellungsversuche spätger ergeht 2. VU die Zustellung kann laut Aktenlage erfolgen... (kein Widerspruch und keine fristgerechte Rücksendung des Urteils)

    Im KFA Verfahren geht der Spaß weiter... :(

    Jedes mal wenn wir ihm Post schicken (durch Wachtmeister!), kommt diese ein paar Tage später verschlossen zurück mit einem ominösen Aufkleber einer angeblichen Hausverwaltung... zweitgleich mit einem Fax aus Wien und ohne dortige Anschrift das wir ja nichts lernen würden.. er wohne dort nicht mehr...

    Mehrere EMA´s ergeben immer wieder die Anschrift unter der er hier geführt wird...

    Jetzt reicht es sowohl mir als auch der Gegenseite...

    Habe einen Antrag auf öffentliche Zustellung ...

    wie seht ihr es..

    Liegt eurer Meinung nach auch eine Zustellungsvereitelung vor?

    Ich hab die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.07.2004 im Kopf (AZ: 2 W 44/02)...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Jedes mal wenn wir ihm Post schicken (durch Wachtmeister!), kommt diese ein paar Tage später verschlossen zurück mit einem ominösen Aufkleber einer angeblichen Hausverwaltung... zweitgleich mit einem Fax aus Wien und ohne dortige Anschrift das wir ja nichts lernen würden.. er wohne dort nicht mehr...

    Mehrere EMA´s ergeben immer wieder die Anschrift unter der er hier geführt wird...

    Habe einen Antrag auf öffentliche Zustellung ...


    Für eine öffentliche Zustellung sehe ich keinen Raum. Ich sehe auch nicht dass die erfolgten Zustellungen nicht wirksam sein sollen.
    Die EMA ergibt, dass dein Beklagter unter der Anschrift gemeldet ist.
    Mit der Post ist offensichtlich nichts zurück gekommen mit dem Stempel "Empfänger unbekannt verzogen". Ihr habt außerdem die Wachmeister hin geschickt, die offenbar das Namensschild an Wohnungstür und /oder dem Briefkasten gesehen haben, sonst hättest du einen entsprechenden Vermerk in der Akte.
    Hast du mal zum Spaß nach deiner angeblichen Hausverwaltung gegooglet und dort angerufen? - Hausverwaltungen stehen m.E. immer im Internet. Und wenn dein Beklagter auf deine Post "aus Wien" antwortet, hat er sie auch bekommen.
    Und deine angegebene Entscheidung passt nicht ganz auf deinen Fall: in der Frankfurter Entscheidung war der Betreffende nicht mehr unter seiner angeblichen Anschrift gemeldet.

    Ich würde die ZU als wirksam ansehen und bezüglich der Hausverwaltung mal bissel recherchieren und ggf. die Sache an die StA geben wegen Betrugs.
    Wir hatten hier vor vielen Jahren auch mal einen, der hat Briefköpfe von Anwälten und Behörden und sogar Siegel gefälscht....

  • die Briefe werden UNGEÖFFNET durch die "Hausverwaltung" zur Akte gesandt... mit dem eigenenhändigen Vermerk, die Person wohnt da nicht mehr...

    Die Unterschrift auf dem Vermerk und die Unterschriften auf den Faxen sind nicht im Ansatz identisch...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Ich hatte auch mal einen entsprechenden Fall. Da wurde durch zwei verschiedene Zustellunternehmen zugestellt - mit Einwurf. Dann kamen nach Eingang der ZU die Briefe ungeöffnet zurück. Beide Male mit dem identischen Aufkleber der besagte dass der Empfänger dort nicht mehr wohnt.
    Das war so auffällig (da ZU ausgefüllt, gleicher Aufkleber aber verschiedene Zustellunternehmen) dass ich einen Vermerk in die Akte gemacht habe dass von einer Zustellung auszugehen ist aufgrund des Sachverhaltes und damit weitergearbeitet habe. Ist auch so durchgegangen.

  • PS: Die Post weigert sich an die besagte Partei zustellungen vorzunehmen, da dieser die Bediensteten tätlich angegriffen hat...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • M. E. hilft nix: Ihr müsst rausbekommen, ob er da wohnt. Wenn die Post dort nicht zustellt, da er dort tätlich angreift, muss er da ja wohnen, oder? Könnt ihr kein Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen mit der Bitte, festzustellen, wer dort wohnt? Wer wohnt denn dort laut Hausverwaltung? Wenn er Dauerquerulant ist und Klagen einreicht: Unter welcher Anschrift handelt er denn? Wenn es genug Indizien gibt, dass er dort sehr wohl wohnt, würde ich die Zustellung als erfolgt ansehen. Auch würde ich das EMA mit einbeziehen. Die müssen doch auch ein Interesse haben, eine ordnungsgemäße Abmeldung zu erreichen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ja klar, das EMA führt auf entsprechenden "Antrag" (=Anregung) örtliche Ermittlungen durch.
    Hab ich auch schon machen lassen.

  • Könnt ihr kein Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen mit der Bitte, festzustellen, wer dort wohnt?


    Du kannst im Wege der Amtshilfe durch die Polizei das Schreiben übergeben lassen. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, bei welchem der Deliquent bei seiner Freundin wohnte, dort aber nicht gemeldet war. Und die Freundin sandte jegliche Post mit dem Vermerk "wohnt hier nicht" zurück. Und dann erschien dein Freund und Helfer und übergab das Schriftstück persönlich. Auch wäre damit das Problem des Einprügelns auf die Postbediensteten behoben. ;)

  • Könnt ihr kein Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen mit der Bitte, festzustellen, wer dort wohnt?


    Du kannst im Wege der Amtshilfe durch die Polizei das Schreiben übergeben lassen. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, bei welchem der Deliquent bei seiner Freundin wohnte, dort aber nicht gemeldet war. Und die Freundin sandte jegliche Post mit dem Vermerk "wohnt hier nicht" zurück. Und dann erschien dein Freund und Helfer und übergab das Schriftstück persönlich. Auch wäre damit das Problem des Einprügelns auf die Postbediensteten behoben. ;)

    Rechtsgrundlage: § 168 Abs. 2 Alt. 2 ZPO.

  • Könnt ihr kein Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen mit der Bitte, festzustellen, wer dort wohnt?


    Du kannst im Wege der Amtshilfe durch die Polizei das Schreiben übergeben lassen. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, bei welchem der Deliquent bei seiner Freundin wohnte, dort aber nicht gemeldet war. Und die Freundin sandte jegliche Post mit dem Vermerk "wohnt hier nicht" zurück. Und dann erschien dein Freund und Helfer und übergab das Schriftstück persönlich. Auch wäre damit das Problem des Einprügelns auf die Postbediensteten behoben. ;)

    Rechtsgrundlage: § 168 Abs. 2 Alt. 2 ZPO.

    :daumenrau :daumenrau

  • [...] wird eine Zulässigkeit der Ausführung der Zustellung durch die Polizei verneint, hierfür sei ausschließlich der GV zuständig.

    s. z.B. Vorwerk/Wolf/Dörndorfer, Beck'scher Online-Kommentar ZPO, § 168 Rn 3:


    "Der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein von ihm bestimmtes Mitglied (idR der Berichterstatter) „kann“ (= Ermessen) mit der Zustellung einen Gerichtsvollzieher (§ 154 GVG) oder eine andere Behörde (zB Polizei, Gemeinde) beauftragen. In seinem Zuständigkeitsbereich trifft die Anordnung der Rechtspfleger."


    sowie Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 168 Rn 3:


    "[...] In der Praxis wird die Vollzugspolizei oft beauftragt werden. [...]"

  • Die EMA ergibt, dass dein Beklagter unter der Anschrift gemeldet ist.

    Das besagt nichts. Wohnsitz i.S.d. § 13 ZPO setzt einen tatsächlichen dauerhaften Aufenthalt unter der fraglichen Anschrift voraus. Abweichendes gilt nur, wenn der Zustellungsempfänger dort zwar nicht mehr ansässig ist, aber den Anschein erweckt, er sei es noch. Was ist nun aber z.B., wenn Herr Mustermann jun. umgezogen ist, aber Herr Mustermann sen. noch dort wohnt und am Briefkasten "Mustermann" steht?

    Mit der Post ist offensichtlich nichts zurück gekommen mit dem Stempel "Empfänger unbekannt verzogen". Ihr habt außerdem die Wachmeister hin geschickt, die offenbar das Namensschild an Wohnungstür und /oder dem Briefkasten gesehen haben, sonst hättest du einen entsprechenden Vermerk in der Akte.

    Die Frage mit der Post stellt sich vorliegend ja nicht, da die Threadstarterin schrieb, dass die Post dort nicht mehr zustellen mag. Wachtmeisterzustellungen haben m.E. einen erheblichen Schwachpunkt: Auch wenn sich das jetzt etwas von der Ausgangsfrage entfernt, möchte ich nochmals auf das o.g. Beispiel mit Fam. Mustermann verweisen. Was ist denn z.B., wenn Mustermann jun. umgezogen ist, einen Nachsendeantrag gestellt hat, und bei Mustermann sen. - nach Klingeln hat niemand geöffnet - die Ersatzzustellung durch Niederlegung in den Briefkasten (Beschriftung dort wie auch an der Klingel "Mustermann") vorgenommen wurde? Kann man dann Mustermann jun. einen ihm zurechenbaren Anschein vorhalten, dort noch zu wohnen? Hatte er damit zu rechnen, dass nicht nur durch die Post zugestellt wurde, sondern die Justiz auch durch eigene Bedienstete zustellt (die keine Kenntnis eines Nachsendeantrages haben)? Muss sich Mustermann jun. zurechnen lassen, wenn Mustermann sen. ihm das Schreiben nicht zuleitet?

    Hast du mal zum Spaß nach deiner angeblichen Hausverwaltung gegooglet und dort angerufen? - Hausverwaltungen stehen m.E. immer im Internet. Und wenn dein Beklagter auf deine Post "aus Wien" antwortet, hat er sie auch bekommen.

    Bei der Hausverwaltung mag der Kläger bzw. Klägervertreter anrufen. Das Telefax aus Wien beweist nur die Kenntnis, dass eine Sendung eingegangen ist, aber nicht die Kenntnis des Inhalts.

    M. E. hilft nix: Ihr müsst rausbekommen, ob er da wohnt.

    Mit dem Herausbekommen ist das so eine Sache. Beim Fall in der Ausgangsfrage handelt es sich um eine Zivilsache. Da fällt an sich auch die Ermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift unter den Beibringungsgrundsatz.

    Bei Zustellung von Amts wegen sieht das natürlich anders aus.

    Du kannst im Wege der Amtshilfe durch die Polizei das Schreiben übergeben lassen.

    Hervorragende Idee! :daumenrau

  • Danke euch für eure Gedankenansätze.. werde mich noch mal durch die Akte ackern und den einen oder anderen Tipp entsprechend prüfen..

    Der Herr ist hier Gerichtsbekannt und das Problem stellt sich in mehreren Akten..
    :(

    Schönes (langes) Wochenende für auch

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Du kannst im Wege der Amtshilfe durch die Polizei das Schreiben übergeben lassen.

    Hervorragende Idee! :daumenrau

    Ich werde das jetzt auch mal testen. Der Adressat hatte angegeben, dass ihn verschiedene Schreiben eines Sachverständigen nicht erreicht hätten, da sein Nachbar seine Post entwendet hätte. Jetzt gibt es bei mir einen Termin. Das schreit geradezu nach einer Zustellung der Ladung durch die Polizei. :teufel:

  • Bei der Hausverwaltung mag der Kläger bzw. Klägervertreter anrufen. Das Telefax aus Wien beweist nur die Kenntnis, dass eine Sendung eingegangen ist, aber nicht die Kenntnis des Inhalts.

    Das würde bei mir aber schon fast für eine erfolgreiche Zustellung ausreichen; wenn er Kenntnis von der Sendung hat, ist es sein Problem, wenn er nicht reinschaut was drin ist.

  • Auch wenn der Ursprungssachverhalt schon älter ist, komme ich nochmal darauf zurück: Wegen der Faxe aus Wien ohne Anschrift: die Ösis habe eine zentrale EMA-Auskunft. Ich habe mal mit einer Stelle beim Magistrat (?) in Wien wegen des Ablaufs telefoniert und die Anschrift herauszubekommen sollte einfach sein - vorausgesetzt der Typ hat sich in Österreich ordnungsgemäss gemeldet.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Das schreit geradezu nach einer Zustellung der Ladung durch die Polizei. :teufel:

    Die ZU war seeeehr kreativ ausgefüllt: Der Empfänger hat auf der Vorderseite im Feld für die Unterschrift des Zustellers bei Nichtzustellbarkeit den Erhalt quittiert. Daneben Unterschrift und Dienststellenstempel des Polizeibeamten.

  • Die ZU war seeeehr kreativ ausgefüllt: Der Empfänger hat auf der Vorderseite im Feld für die Unterschrift des Zustellers bei Nichtzustellbarkeit den Erhalt quittiert. Daneben Unterschrift und Dienststellenstempel des Polizeibeamten.

    Das hat offensichtlich gewirkt:strecker! In Zukunft wird er sich vermutlich keine Schreiben mehr vom "Nachbarn" entwenden lassen....

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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