Ich habe in einem IK-Verfahren Zinsen bestritten, weil die verjährt sind. Vollstreckungsunterlagen wurden nicht vorgelegt, so dass auch keine Unterbrechung nachgewiesen wurde.
Die Gläubigervertretung (Inkassobüro) versteht nicht, dass bestritten wurde. Die Schuldnerin habe sich doch nie auf Verjährung berufen.
Woraus ergibt sich, dass auch der Treuhänder die Verjährungseinrede erheben kann/darf/muss?