modifizierte Zugewinn gemeinschaft - Güterrechtsregister

  • Wir haben gerade einen Antrag auf Eintragung einer modifiezierten Zugewinngemeinschaft vorgelegt bekommen. Muss diese in das Güterrechtsregister eingetragen werden?

    Wirkung entfaltet diese Güterrechtsvereinbarung ja erst, wenn die Ehe geschieden wird -> dann Gütertrennung
    Andernfalls verbleibt es ja bei der Außenwirkung "normale" Zugewinngemeinschaft.

  • Nicht eintragen.

    Krafka/Willer/Kühn, HRP - Registerrecht, 8. Auflage, Rn. 2328:
    "Eintragungsfähig sind alle Tatsachen, welche die Rechtsstellung der Ehegatten zu Dritten - insgesamt oder hinsichtlich einzelner Gegenstände - beeinflussen. ...
    Nicht eintragungsfähig sind dagegen güterrechtliche Vereinbarungen, die nur das Innenverhältnis der Ehegatten betreffen, also für den rechtsgeschäftlichen Verkehr ohne Bedeutung sind."

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