Passivlegitimation

  • Diskutieren hier gerade wild über nachfolgendes Thema, deswegen packe ich es hier mal rein.

    Schuldner ist eine GmbH.

    Gläubiger beantragt MB gegen den Geschäftsführer der GmbH. Es wird Widerspruch eingelegt.

    Das Verfahren wird an das zuständige AG abgegeben. Beklagter ist nach wie vor der GF, nicht die GmbH.

    In der Anspruchsbegründung, die von einem juristischen Laien verfasst wurde, steht nunmehr:

    Zitat

    Ich beantrage die Fa. XY GmbH, GF Herr YX zu verurteilen ...

    Wie sollte man nun aus Sicht des Beklagtenvertreters reagieren ?

    1. Klageabweisung unter Verweis auf fehlende Passivlegitimation

    oder

    2. Passivlegitimation lediglich rügen ohne Antrag ?

  • Natürlich Klageabweisung beantragen, der Hinweis bringt gar nix. Die Passivlegitimation ist keine Zulässigkeitsfrage.

    Eventuell darauf hinwirken lassen, dass der Kläger erst einmal darlegt, wer denn nun Beklagter ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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