Hallo liebe Insolaner,
mein Schuldner ist im laufenden Verfahren verstorben und ich habe das Verfahren in eine Nachlassinso übergeleitet. Nun ereilt mich eine Anfrage eines Gläubigers, warum ich denn nicht zur Anmeldung der Forderungen nach § 325 Inso aufgefordert habe . Schließlich würden die Neuschulden bzw. die zwischen IE und Überleitung angefallenen Zinsen jetzt in der Nachlassinso mitberücksichtigt. Andere Gerichte würden das tun....
Also: Was sagt Ihr anderen Gerichte dazu? Wir haben das bislang noch nie so gemacht