Man glaubt es ja kaum, aber es gibt tatsächlich Schuldner, die einen Eigenantrag stellen (inkl. Stundungsantrag), aber im Antragsverfahren jegliche Nachfragen des Gutachters als zumutung enpfinden, keine Unterlagen rausrücken etc. Da fragt man sich natürlich, warum die überhaupt einen Antrag gestellt haben.
Meine Frage: Ist ein solches Verhalten ein Grund, die beantragte Stundung der Verfahrenskosten nicht zu gewähren?