In letzter Zeit haben wir sehr häufig Probleme mit Nachzahlungen von Sozialleistungen.
In der Regel werden diese von den Job Centern per Bescheinigung freigegeben. Dies geschieht auf 2 Arten:
1) Die Nachzahlung wird in der Musterbescheinigung in das Feld für einmalige Sozialleistungen eingetragen (mit dem Hinweis
Nachzahlung für Monate.....)
2) Ein Schreiben mit Freitext wird dem Kunden mitgegeben, mit dem Inhalt, dass es sich bei der Zahlung um laufende Leistungen
mehrerer Monate handelt, welche in einer Summe gezahlt werden und welche pfändungsfrei sind/dem Kunden voll ausgezahlt werden müssen.
Wir schicken sowohl 1 als auch 2 zum Vollstreckungsgericht, weil wir die Auffassung vertreten, dass Nachzahlungen für laufende Geldleistungen sich nicht per Bescheinigung schützen lassen (zumindest nicht der über dem Freibetrag liegende Teil) , sondern nach
850 k Abs. 4 ZPO eine Freigabe des Vollstreckungsgericht erforderlich ist. Dieser Beschluss (oder einstweilige Einstellung) muss uns bis zum Ende des Folgemonats vorliegen, ansonsten ist das Geld weg.
Jetzt haben wir bereits mehrfach erlebt, dass die Kunden vom Gericht abgewiesen werden. Mündlich heisst es dann, das die Bank auszahlen muss, in einem Fall wurde dem Kunden geraten, einen Anwalt einzuschalten.
Liegen wir so falsch. Unsere Kunden sind stinksauer, weil das JobCenter bescheinigt, dass ausgezahlt werden muss und das Gericht mündlich dasselbe sagt. Mir kommen so langsam Zweifel an unserem Vorgehen.......