ich habe folgenden Fall:
Das Insolvenzverfahren läuft noch, die Laufzeit der Abtretungserklärung ist beendet und ich habe gemäß BGH die RSB erteilt. Soweit ist das ganze ja noch nicht weiter spektakulär. Dummerweise hat mein Schuldner einen Antrag gemäß § 212 InsO auf Einstellung des Verfahrens wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes gestellt, mit der Begründung, dass ja mit der RSB-Erteilung seine ganzen Schulden weggefallen seien. Den Antrag hab ich erstmal zurückgewiesen, weil das dem System der InsO vollkommen widerspricht. Außerdem hatte der Schuldner auch nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass ihm auch weiterhin die Zahlungsunfähigkeit nicht droht.
Der Schuldner hat sich dagegen auch nicht beschwert. Aber der Verwalter hat Rechtspflegererinnerung eingelegt . Ich hab nicht abgeholfen und außerdem das Beschwerderecht des Verwalters in Frage gestellt. So, und als ich dachte, dass sich die Geschichte damit endgültig erledigt hatte geschah folgendes:
Der Richter hat meine Entscheidung aufgehoben ! Er stellt sich auf den Standpunkt, dass tatsächlich der Eröffnungsgrund mit RSB-Erteilung weggefallen sei . Ich solle jetzt nochmal entscheiden und prüfen, ob die Zahungsunfähigkeit noch weiterhin droht. Außerdem hat er das Beschwerderecht des Verwalters bejaht.
Daraufhin hab ich mich mächtig geärgert, aber nützt ja nix, und hab dann nen Gutachter bestellt, der dummerweise jetzt auch noch (nachdem er wirklich genauestens geprüft hat) zu der Erkenntnis gekommen ist, dass dem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit nicht droht. Deswegen muss ich mich jetzt tatsächlich mit dem Verfahren nach § 212 InsO auseinandersetzen und hab den Verwalter um Schlussrechnung gebeten.
Für alle, denen das noch nicht ausreicht: Der Verwalter hat angekündigt, dass wohl derzeit die Masse nicht ausreicht um alle Masseverbindlichkeiten zu decken. Wenn alle Vermögensgegenstände aber noch zur Masse gezogen werden würden (kann sich noch mehrere Jahre hinziehen), würde die Masse ausreichen.
Mir fällt dazu langsam nichts mehr ein. Ich weiß nicht, wie ich aus der Nummer wieder rauskomme. Habt ihr Ideen dazu?
PS: Kleine Anmerkung noch: Die RSB-Erteilung ist bei Einstellung nach § 212 InsO natürlich ausgeschlossen