Wenn der Anspruch auf Rückzahlung hinterlegter Gelder gepfändet werden soll, dann ist bei uns nach der VertV das Land vertr. durch die Landeskasse Drittschuldner.
Die Staatsanwaltschaft hat so einen Rückzahlungsanspruch gepfändet, aber den PfÜB fälschlich an die Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht zugestellt und auch das AG - Hinterlegungsstelle als Drittschuldner bezeichnet.
Nach Beanstandung durch die Hinterlegungsstelle wurde derselbe PfÜB an die Landeskasse zugestellt, die Drittschuldnerbezeichung aber nicht geändert.
Welche rechtliche Wirkung hat die falsche Drittschuldnerbezeichnung, wenn an den eigentlich richtigen Drittschuldner zugestellt wurde? Muß der PfÜB berichtigt werden?
(Bin Hinterlegungsstelle und weiß nicht viel von Vollstreckung)