Habe einen PKH-Antrag für die beabsichtigte Anmeldung einer Forderung bei einem anderen Inogericht vorliegen.
Wir selbst haben kein Inso-Gericht, daher wurde mir (Vollstreckungsgericht) dieser Antrag vorgelegt.
Frage 1: Gibt es dafür überhaupt PKH?
Frage 2: Wenn ja, macht das überhaupt Sinn, wenn keine Beiordnung beantragt ist?
Frage 3: Wer ist örtlich und ggf. sachlich dafür zuständig?
Vielleicht kann mir jemand den ein oder anderen Tip geben.