Neuerwerb nach § 35 Abs. 1 InsO ?

  • Folgender Fall:
    Der InsoVerwalter hat ein Grundstück freigegeben. Nun wurde das Grundstück versteigert, es war nur mit einer nun erloschenen Grundschuld belastet. Vor dem Verteilungstermin verzichtet nun der Grundschuldgläubiger auf einen Teil des Erlöses am Grundschuldkapital. Bzgl. des restlichen Grundschuldkapitals ist ja praktisch ein Eigentümerrecht entstanden, auf das nun eine Zuteilung in der Zwangsversteigerung erfolgt.
    Steht dieses Geld jetzt als Neuerwerb der Insolvenzmasse zu oder wegen der Freigabe des Insolvenzverwalters dem früheren Grundstückseigentümer (=Insoschuldner)?

    Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um Übererlös sondern um eine Zuteilung auf die durch den Verzicht der Grundschuldgläubigerin entstandene Eigentümergrundschuld.

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