Eintragung Firmenänderung konstitutiv oder deklaratorisch?

  • Hallo an alle Register-Rpfl.

    Ich arbeite im Mahngericht und habe eine registerrechtliche Fragen.

    Der Mahnbescheid wurde an den GF einer GmbH zugestellt. Dieser teilt mit, dass er nicht mehr GF ist und reicht mir die Anmeldung zum HR ein.
    Aus der ergibt sich neben seiner Abbestellung als GF die Bestellung eines neuen GF und die Firmenänderung sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes.
    Auf Nachfrage beim HR stellte sich heraus, dass die Eintragung bisher an der Einzahlung der Kosten scheitert. Im HR steht also noch der alte Firmenname.

    Nunmehr stellt sich für mich die Frage, ob ich die Umfirmierung jetzt schon berücksichtigen muss (und die Bezeichnung im MB berichtigen muss).

    Ist die Eintragung der Firmenänderung konstitutiv oder deklaratorisch ist?

    Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.

    LG vom Mahngericht

  • Umfirmierung ist Änderung des Gesellschaftsvertrags und daher ist die Eintragung konstitutiv (§ 54 Abs. 3 GmbhG).

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