neue PKH/VKH-Novelle

  • Sehe ich auch so.:D

    Ein Lapsus ist dem Verfasser der Stellungnahme jedoch auf der S. 12 unten passiert ;).
    Oder kennt jemand einen "gehobenen mittleren" Dienst ?:gruebel:

  • Die Stellungnahme ist in der Tat als gelungen anzusehen. Man hat sich mit dem Stoff wirklich beschäftigt. Der "mittlere gehobene Dienst" hat auch bei mir ein Lächeln im Gesicht gezaubert ;). Ich hoffe, dass viele negative Stellungnahmen über die Verwaltungen bei den Obergerichte eingehen und somit eine Stimmung gegen diese irrsinnige Übertragung erzeugt wird.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • nur nebenbei zu #42:

    Den Verfassern der Stellungnahme ist m. E. kein Lapsus unterlaufen. Ich gehe davon, dass sie wohlüberlegt die Formulierung "gehobener mittlerer Dienst" gewählt haben. Denn da kommen wir her und da sind wir immer noch drin, auch wenn jetzt nur noch vom gehobenen Dienst die Rede ist (der von den meisten unwissenden Journalisten gern mit dem höheren Dienst verwechselt wird).


    Ursprünglich bestand die Bürokratie im Deutschen Kaiserreich aus dem einfachen, dem mittleren und dem höheren Dienst (vgl. Prof. Bernd Wunder, Geschichte der Bürokratie in Deutschland, suhrkamp taschenbuch Geschichte, nur noch antiquarisch). Wenn ich mich richtig erinnere ist in der Weimarer Zeit dann wegen der Übertragung ungeliebter Aufgaben des höheren Dienstes nach unten eine Laufbahn des gehobenen mittleren Dienstes eingerichtet worden, deren Angehörige dann diese Aufgaben übertragen bekamen. Und im Laufe der Zeit war es dann vielen einfach zu umständlich und lang (kennt man ja) immer vom gehobenen mitteleren Dienst zu sprechen. Deshalb hat man auf das Wesentliche verkürzt und nur noch vom gehobenen Dienst gesprochen.

  • Danke für die Fortbildung.:daumenrau
    Wieder was gelernt.

    Ob die gewählte Formulierung auf der Höhe der Zeit ist, steht m.E. aber auf einem anderen Blatt.


  • "...die in den Jahren zuvor gestiegenen Ausgaben der Länderhaushalte für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
    zu begrenzen. Andererseits soll aber sichergestellt werden, dass der Zugang zum Recht gerichtlich wie außergerichtlich weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist."

    :wechlach:

  • Apropos gestiegene Ausgaben der Länderhaushalte... Ich habe mir mal die Zahlen angeschaut, die im Entwurf genannt wurden. Kam nur mir das so relativ wenig vor? Ich meine, wenn ich diese Zahlen jetzt mit anderen Ausgaben vergleiche, dann komme ich zu dem Schluss, dass man woanders doch erheblich größeres Sparpotential hat, nur halt da nicht sparen will. :gruebel: Aber sei's drum.

    Ich muss sagen, auch wenn ich auf der Empfängerseite des Geldes sitze in Bezug auf PKH, so begrüße ich doch manche Änderungen. Gerade in vielen Arbeitsrechts- und Ehescheidungssachen ist es absolut unnütz, dass Anwälte beigeordnet werden. Es ist teilweise wirklich ein reiner Geldverdienmechanismus auf Staatskosten, bei dem ich mich schon so manches mal gefragt habe, warum es so etwas eigentlich gibt.

    Ebenfalls finde ich gut, dass der Berechtigte finanziell mehr in die Verantwortung gezogen wird. Von dem Verwaltungsaufwand sehe ich jetzt mal ab. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe/Beratungshilfe sollte nicht den Eindruck machen, dass es alles umsonst gibt.

    Wann eigentlich soll dieses Gesetz mal verabschiedet werden? Die Novelle steht doch schon seit JAHREN in der Diskussion...

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