Hallo ins Forumsland!
Ich lese hier gerade in einer Kaufvertragsurkunde folgenden Passus:
"Nach dem serbischen internationalen Privatrecht richten sich die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe wandelbar nach unserem jeweiligen gemeinsamen Wohnsitz. Da wir heute unseren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben, leben wir im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht."
Die Eheleute sind (immer noch) serbische Staatsangehörige, haben am 19.02.05 in Serbien geheiratet und wollen jetzt zu 1/2 Anteil ein Grundstück erwerben.
Ich hab schon all meine Quellen zu Rate gezogen, finde aber zum serbischen IPR nichts.
Die Errungenschaftsgemeinschaft ist schon wandelbar, aber eben nur durch "aktives Tun" (also Rechtwahl bzw. Ehevertrag). Aber wandelbar nur durch den Umzug in ein anderes Land - ich weiß nicht recht....
Was meint ihr?