Hallo
Mein Schuldner ist einen Tag vor Anordnung des Zwangsversteigerungsverfahren gestorben. Das wusste ich damals nicht, sondern das ist jetzt im Wege der Zustellung des Anordnungsbeschlusses bekannt geworden (gestorben am 29.05.2012, Anordnung 30.05.2012).
Was nun?
a) Verfahren aufheben und ggfs. Neues gegen die Erben, falls Antrag kommt?
oder
b) Klauselumschreibung auf die Erben und fortsetzen?
Vielen Dank