Servus miteinander,
also ich glaube, in diesem Unterforum richtig zu sein mit meiner Frage, lass mich aber gern korrigieren...
Ich habs mir in der Vergangenheit zur Angewohnheit gemacht, in Beratungshilfesachen manchmal ein wenig nachzuforschen...beispielsweise hab ich vor Kurzem zufällig mitbekommen, dass jemand Beratungshilfe wegen Kindesunterhalt beantragt und auch bekommen hatte (bei meiner Urlaubsvertretung ), es sich jedoch herausstellte, dass die Person es beim Jugendamt nicht mal probiert hatte.
Wenn ich jetzt mal den Misanthropen raushängen lasse und beim Jugendamt bei neuen Antragstellungen in Bezug auf Beratungshilfe für Kindesunterhalt oder Sorgerecht o.ä. einfach mal nachfrage? Hab ich ein Recht, das zu erfahren, ob die Antragsteller dort waren (und vielleicht einfach nur keinen Schriebs mitbekommen haben) ? Oder kann ich mir die Anruferei sparen?
Danke im Voraus...