Erhöhungsantrag; Erhöhung Freibetrag P-Konto

  • Habe folgenden Erhöhungsantrag: Das P-Konto der Schuldnerin ist gepfändet, ihr Freibetrag liegt bei 1.028,89 Euro. Sie beantragt, diesen "angemessen" zu erhöhen. Sie führt an, folgende Ausgaben zu haben: 300,00 Euro Lebensmittel, Drogerieartikel etc.; 350,00 Euro Spritkosten für die Fahrten zur Arbeit (Notwendigkeit der PKW-Nutzung ist glaubhaft gemacht); Leasingrate für den PKW 280,00 Euro; KFZ-Versicherung 43,00 Euro; Miete 848 Euro, Heizung 120,00 Euro, Strom 60 Euro. Ferner sagt sie, dass sie mit ihrer Mutter in häuslicher Gemeinschaft lebt, welche eine kleine Rente und aufstockend Grundsicherung bezieht. Ihr Arbeitseinkommen wurde bei der Berechung der Grundsicherung ihrer Mutter mit berücksichtigt.
    Jetzt weiß ich gar nicht, in welchem Umfang ich ihren Freibetrag erhöhen kann. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

  • den sockelbetrag gem. § 850 k IV zpo auf den betrag erhöhen, der gem. ihrem durchschnittlichen nettogehalt nach der tabelle zu § 850 c zpo unpfändbar ist.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Weil die Mutter in ihrem Haushalt lebt und ihr Einkommen bei der Bemessung der Grundsicherung berücksichtigt wird (was ggfs. noch nachzuweisen wäre), könnte man die Mutter als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen. Eine grundsätzliche Unterhaltspflicht ihr gegenüber besteht ja und zumindest wird Naturalunterhalt gewährt. Außerdem erhält die Mutter weniger Grundsicherung, weil sie mit der Schuldnerin in einem Haushalt lebt.

    Außerdem könnte man über eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Abs. 1 b ZPO wegen der Fahrtkosten nachdenken, wenn diese nachgewiesen und erforderlich sind.

    Die Berechnung könnte nach § 3 Abs. 6 Nr. 2 vorgenommen werden.

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