Hallo!,
habe einen Kläger mit PKH (590 € im Monat an Raten zu zahlen). Nun ist er seit 3 Monaten im Verzug und die Rechtspflegerin hat mit Aufhebung gedroht. Der RA des Kl. kommt nun und erklärt, dass die Raten so nicht mehr gezahlt werden können, da der Kl. aufgrund Arbeitsunfähigkeit von seiner Krankenversicherung Krankengeldleistungen erhalten hat und dieses Geld seit Februar erschöpft ist bzw er seit dem keine Anspruch mehr darauf hat. Er bittet um Herabsetzung der Raten auf 0 €, also ratenfreie Ratenzahlung zu gewähren. Wenn die Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich so wesentlich verschlechtert haben und er mir das nachweist, wäre doch eine Herabsetzung auf 0 € möglich bzw keine Ratenzahlung mehr,oder? Was ist denn mit den Rückständen für Februar bis April? Muss er die dann trotzdem noch zahlen? Das Schreiben von dem RA ist nämlich erst von Ende April.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen