Hallo,
ich hab hier eine ergänzung zu einem berliner testament, in dem die ehegatten wie folgt schreiben:
...Unser Testament vom (Berliner Testament) gilt anch wie vor. Ausgenommen sind lediglich unsere in Kanada befindlichen Vermögenswerte, deren verteilung nach unserem tode wir durch das testament vom 13.06.1988 geregelt haben."
Das kanadische Testament ist (bisher) nicht auffindbar.
Hab jetzt ein Erbscheinsantrag aufm tisch, dass die 3 Kinder erben...mit AUsnahme der in kanada befindlichen Nachkasswerte.
§ 2369??? geht doch nicht, oder????
keines der kinder weiß von einem kanadischen testament, also werd ich das auch nie sehen.