Wenn ein Schuldner im Prüfungstermin gegen den Vorwurf der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Widerspruch erhebt, wird dann eigentlich der Gläubiger hierüber vom Insolvenzgericht informiert? Und im umgekehrten Fall, in dem der Schuldner nicht widerspricht, bekommt das der Gläubiger vom Insolvenzgericht mitgeteilt?
Widerspruch gg. Vorwurf unerl. Handlung
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Danke für die schnelle Antwort, Rainer, aber betrifft das denn auch die isolierten Widersprüche gegen den Vorwurf der vbuH?
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Bei uns wird es so gehandhabt. Wie sollte der Gläubiger denn sonst vom Widerspruch des Schuldners Kenntnis erlangen?
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Bei uns wird es so gehandhabt. Wie sollte der Gläubiger denn sonst vom Widerspruch des Schuldners Kenntnis erlangen?
Bei uns wird's auch so gemacht.
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Bei uns wird es so gehandhabt. Wie sollte der Gläubiger denn sonst vom Widerspruch des Schuldners Kenntnis erlangen?
Bei uns wird's auch so gemacht.
Bei uns auch. -
Hier auch so.
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