Hallo Forianer,
ich habe 2 Beratungshilfeanträge vorzuliegen, bei denen ich der Meinung bin, dass insgesamt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt:
a) Vorgehen der Hausverwaltung gegen Ehemann und Ehefrau wegen ausstehender Kautionszahlung.
b) Vorgehen der Hausverwaltung nur gegen Ehemann ( warum auch immer ) wegen ausstehender Mietzahlungen. Laut beigefügtem Schriftsatz hat er auch wirklich nur den Ehemann vertreten.
Grund ist jeweils Nichtzahlungen durch das JobCenter.
RA sagt, es lägen wegen der nur teilweisen Personenidentität 2 Angelegenheiten vor.
Ich meine, die Eheleute haften für die Mietzahlungen gemeinschaftlich, so dass es nicht darauf ankommt, dass er nur den Ehemann vertreten hat.
Wie seht ihr das? Eine oder zwei Angelegenheiten? Hinsichtlich der Bewilligungsfähigkeit bin ich aufgrund der besonderen Umstände geneigt, Beratungshilfe zu bewilligen, so dass jetzt keine Rolle spielen soll.
Danke für Meinungen oder Hinweise.