-zu gleichen ideellen Anteilen- für 3 Personen

  • Es wird ein Wohnungseigentum verkauft an 3 Personen "zu gleichen ideellen Anteilen".

    Kann ich das so im Grundbuch eintragen? Eigentlich gebe ich immer die konkrete Höhe des ideellen Anteils an, also zu 1/2 oder 1/3 ideellem Anteil.
    Bei 3 Personen wird das ja auch haarig, soll man da etwa
    33,3 (Periodenzeichen) eintragen? Ich weiß nicht mal, ob mein Programm ein Periodenzeichen hergibt... Das schafft doch Rechtsunsicherheit, oder?


  • Bei 3 Personen wird das ja auch haarig, soll man da etwa
    33,3 (Periodenzeichen) eintragen? Ich weiß nicht mal, ob mein Programm ein Periodenzeichen hergibt... Das schafft doch Rechtsunsicherheit, oder?

    Ich würde eintragen : zu je 1/3 - Anteil. Das ist klar und verständlich. Das Wort "ideell" würde ich weglassen, weil der Anteil an einer Bruchteilsgemeinschaft per se ein ideeller ist.

  • Hallo machwasdraus,

    wenn ich Deinen Nutzernamen hätte ;), gäbe es bei mir z.B. folgende Eintragung:

    Abt. I

    Nr.

    1.1
    Name1 ...
    zu 1/3 Anteil

    1.2
    Name2 ...
    zu 1/3 Anteil

    1.3
    Name3 ...
    zu 1/3 Anteil

    Gruß
    z.w.V.

    Uups – Jakzintale war schneller ...

  • Ich hätte auch kein Problem damit, die Erwerber zu je 1/3 Anteil einzutragen.
    Es wäre zwar meiner Meinung nach kein Überfluss gewesen, wenn man die Anteile in der Auflassung ausdrücklich aufgeführt hätte. Aber verständlich ist die Auflassung auch so.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ist dies auch Teil der vorgeschlagenen Eintragung?;)

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