Dauertestamentsvollstreckung ist im Grundbuch eingetragen. Jetzt wird mir ein Beschluss des Nachlassgerichts vorgelegt, Tenor:
1. es wird festgestellt, dass das am .. vom AG erteilte Dauertestamentsvollstreckungszeugnis kraftlos geworden ist
2. kein neuer Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht ernannt (wird).
In den Gründen heißt es, dass der bisherige TVollstrecker mit Schreiben vom ... sein Amt "gekündigt" hat.
Beantragt wird unter Hinweis auf diesen Beschluss die Löschung des TV-Vermerks.
Meinungen dazu ??