Um die Verjährung zu hemmen, habe ich gegen den Freistaat Bayern als Zwangserben des Gesellschafters einer "meiner" Insolvenzschuldnerinnen ein Mahnverfahren angestrengt.
Die Reihenfolge war wie folgt:
18.04.2012: Erlass Vollstreckungsbescheid
02.05.2012: Zustellung Vollstreckungsbescheid
10.05.2012: Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
13.05.2012: Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
20.06.2012: Aufforderung des Streitgerichts, den geltend gemachten Anspruch zu begründen
Aufgrund der Tatsache, dass über das Vermögen des Erben kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO ruht oder weiter zu führen ist.