Situation wie folgt: Regelinsolvenz. Schuldner gab bei Erstgespräch an, er wohne irgendwo mietfrei. Nach drei Jahren, in denen der Verwalter ordentlich Masse "geschaffen" hat, meldet sich ein Vermieter, legt einen Mietvertrag mit dem Schuldner vor und fordert die seit drei Jahren rückständigen Mieten nebst Verzugszinsen als Masseforderung. Verteidigung des Verwalters?
Meine Idee, wenn man Treu&Glauben sowie Verwirkung mal außen vor lässt: § 119 InsO analog. Denn indem dem Verwalter der Mietvertrag verheimlicht wurde, war dieser faktisch daran gehindert, zur Masseschonung die Erklärung nach § 109 I 2 InsO abzugeben. § 119 InsO gilt aber nur für "Vereinbarungen", daher eine Analogie.
Oder § 162 I BGB, indem der Bedingungseintritt (Erklärung nach § 109 I 2 InsO) verhindert wurde.
Rechtsprechung Fehlanzeige. Wäre daher schön, mal eine Meinung zur Rechtsfrage aus Eurem berufenen Munde zu hören...