Was wird bei euch alles IE - Verfahren angelegt? Wie legt ihr diesbezüglich § 15 a AKtO aus?
Nach Besuch einer Tagung haben wir gerade festgestellt, dass die Meinungen dazu weit auseinander gehen.
Von "es gibt einen ausländischen Gläubiger, also ist es IE" bis wortwörtlich § 15 a AKtO - also nur, wenn es ein Verfahren nach § 345 ff InsO ist, was es ja faktisch so gut wie nie gibt, da es eher Verfahren über die EUInsVO sind.
Ergänzend: Kennt irgendeiner eine Kommentierung zur AktO?